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Alt 02.05.2009, 15:38   #3
Materianus
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Hallo,

in der Schweiz mag die Geschichte vielleicht etwas anders ausschauen. In Deutschland wird die Betriebserlaubnis durch das KBA (Kraftfahrbundesamt) in Flensburg erteilt. Im Vorfeld dieses Verfahrens arbeiten Hersteller und TÜV eng zusammen.

In der erwähnten Betriebserlaubnis wird das Fahrzeug penibel genau beschrieben; auch Explosionszeichnungen des Fahrzeuges sind Bestandteil der Erlaubnis. Durch den Ausbau der AIR-BAGS erlischt die Betriebserlaubnis. was dann im Falle eines auch unverschuldeten Verkehrsunfalles zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann. Auch wenn das Fahrzeug durch eine Einzelabnahme wieder eine Betriebserlaubnis halten sollte, muss (sollte) die Versicherung eine entsprechende Information über die Veränderung am Fahrzeug erhalten. Machte man dies nicht, ist der Tatbestand eines Versicherungsbetrug erfolgt.

Man sollte sich also gut überlegen die erwähnte Veränderung am Fahrzeug durchzuführen.

Greetings

Materianus

PS Auch die Grösse des Nummerschildes ist in der Betriebserlaubnis festgelegt, das nur mal am Rande erwähnt.

Geändert von Materianus (02.05.2009 um 15:40 Uhr)
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