Problem beim Käuferschutz:
Hat keinerlei Präjudiz für die Rechtslage. Sprich, vor Gericht kann man immer noch verlieren, selbst wenn man das Geld schon wieder hat, wenn der Verkäufer wirklich klagt.
Also Sachverhalt und Mängelanzeige mit Fristsetzung trotz Käuferschutz gut dokumentieren.
Wenn man das WiderrufsR ausübt, gibt es (bei korrekter Belehrung darüber) leider auch keine Rücksendekosten ersetzt.
|