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Alt 18.11.2013, 20:54   #7
K3-VET
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Hallo,

verbreite bitte keine Gerüchte, die ein Bekannter vom Bruder des Nachbarn (oder so ähnlich) erlebt hat, oder du in abgewandelter Form im Internet gelesen hast, wo ähnliches einem Bekannten vom Bruder des Nachbarn des Beitragserstellers passiert ist.

Fakt ist folgendes:
In der Verordnung steht folgendes drin:
"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden....", bla bla, um es kurz zu machen: die WR sind.

Die eigene Vollkaskoversicherung kann die Regulierung des Schadens verweigern, sofern der Schaden grob fahrlässig verursacht worden ist. Für Neuverträge seit Januar 2008 gilt übrigens, dass sie die Regulierung nicht vollständig verweigern darf, sondern die Leistung "angemessen" (was auch immer das heißt) kürzen darf.
Die meisten Kaskoversicherer sehen es als grobe Fahrlässigkeit an, bei winterlichen Verhältnissen mit SR unterwegs zu sein. Winterliche Verhältnisse sind aber die im Gesetzestext aufgeführten: "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte"

Da ist nicht von trockener Straße die Rede.

Übrigens hatte ich selber vor geraumer Zeit einen Unfall mit hohem Vollkaskoschaden. Schadenshöhe war knapp 20 000 € - also mehr als Neuwert und damit wirtschaftlicher Totalschaden. Es war November, ganz knapp über 0°C, Nässe. Ich fuhr mit Sommerreifen (Auto war neu, WR waren schon bestellt aber eben noch nicht da). Die Versicherung hat anstandslos bezahlt. Und das, obwohl im Gutachten der Versicherung eine Rad-Reifen-Kombination drinnen stand, die gar nicht drauf war und auch nicht eingetragen war. Es gab auch keine Felgen-ABE für dieses Auto. Wie der Gutachter drauf kam, ist mir bis heute schleierhaft, ich hätte jedoch durch SEINE Fotos jederzeit nachweisen können, dass die Originalräder drauf waren.

PS: Ich habe mir das gleiche Auto dann wieder gekauft. Die im Gutachten aufgeführten Räder habe ich dann später tatsächlich gekauft und auf das neue Auto drauf gemacht. Ich war dazu beim TÜV und habe mir die mittels Einzelabnahme eintragen lassen. (waren als Zubehör von Daihatsu Dtl. erhältlich - nur eben nicht für dieses Auto)


Gruß

Daniel
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bisher: 2x YRV GTti, L501, L701 AT,
aktuell: L7 AT, Fiat Ulysse 2,0 LPG, Citroen Xantia Turbo Activa LPG, Citroen Xsara Break HDI90, Subaru Forester 2,5 XT, Kawasaki ZZR1400


Wer eine Hohlraumkonservierung haben will, kann sich gerne bei mir melden.
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