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Alt 18.12.2011, 12:29   #15
Lilik
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Zitat von nordwind32 Beitrag anzeigen
Wenn die Rad-/Reifenkombination GENAU wie in der ABE beschrieben montiert ist und alle Auflagen befolgt sind musst du nichts eintragen lassen, nur die ABE mitführen.

Wenn du nur ein Gutachten hast kannst du damit die Rad-/Reifenkombination beim TÜV legalisieren (eintragen) lassen.

Da du aber noch Spurverbreiterungen hast müssen die in Zusammenspiel mit den Felgen eingetragen werden.

Es sei denn GENAU deine Felgen sind in der ABE der Spurverbreiterungen aufgelistet.
Also, ich habe nur die Datei (siehe Anhang in frühere Beitrag) und mehr nichts. Die heißt:"Gutachten 366-0431-08-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47542".
Das heißt, ich muss trotzdem zum TÜV?
Ansonsten passt alles, die Felgen sind genau wie die in Papiere, die Reifen auch. Von Einpresstiefe steht weder in Gutachten noch in Fahrzeugpapiere was.
Von daher stelle ich nochmal die Frage: reicht diese Gutachten mit sich zu tragen oder muss ich zum TÜV?

Danke im voraus

Gruß
Lilik
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Daihatsu Trevis, EZ 11/2006, Schiefer-Grau, 14" original Felgen, Dachspoiler, Schaltknauf Leder-Metall, Pioneer AVH-3300BT 2-DIN Moniceiver nachgerüstet.

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