Die 6 Monate sind die oben genannte Beweislastumkehr bzgl. der Anfänglichkeit des Mangels bei Kauf- und Werklieferungsverträgen. Das ist aber auch schon überholt, ist jetzt 1 Jahr.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__477.html
Nicht alles glauben, was irgendwer schreibt. Viele haben wirklich gar keine Ahnung. Lektüre des Gesetzes erleichtert öfter mal die Rechtsfindung. Ist leider bei den ganzen Fristen und Sonderregeln für Verbraucher auch denkbar undurchsichtig geregelt.