es geht nicht um garantie sondern um haftung für sachmängel. lies ggf mal nach :
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__634a.html
sollte die druckplatte erneut gebrochen sein, greifen die oben genannten bestimmungen. anders ist das allerdings, wenn der umlenkhebel defekt ist oder - was auch schon vorgekommen ist - das blech der halterung, in der das kupplungspedal geführt ist, eingeknickt ist. das kannst du im innenraum erkennen....