Frontbügel verboten ?!?! Nein
Hallo liebe Community - bei meinem Grany habe ich nachträglich einen Frontbügel montiert - ABE vorhanden -
Einen Prüfer des TÜV angesprochen - ihm die ABE gezeigt -
Er fragte auch wegen der Seiten Schweller - die hatte ich nicht - daher nur Frontbügel- seine Aussage
Zitat „kein Problem - da ABE vorhanden“
Sollte jeder andere auch machen - er habe jetzt erst mal 3 Wochen Urlaub
Diverse andere - verboten - muss ich nachfragen -
Ihn nach seinem Urlaub kontaktiert -
Er trägt ihn mir ein nachdem er 45 Minuten am Pc beschäftigt war.
Zitat
1 „ bei ihrem Fahrzeug ( Gran Move G301 ) passiert eine fussgänger mit Frontbügel weniger als ohne.“
2 „Ich habe in unserem System nichts gefunden was den Frontbügel für ihr Fahrzeug explizit verbietet.
Verboten sind große Frontbügel- alla Pajero oder Patrol GR von anderen Herstellern. Die verbotenen Bügel dürfen nicht mehr bis Oberkante Motorhaube gehen beim Geländewagen und über die Oberkante der Scheinwerfer - da gab es tote Kinder - Daß möchte niemand - aber die halben Bügel wie für den Gran Move sind nicht verboten - der meine wurde glaube 2017 eingetragen vom TÜV - achtet darauf Dokumente zu haben - Bezeichnung / Label / deklarierung muss klar zu erkennen sein - denn sollte einem Bügel nichts im Wege stehen - so war es bei mir
Schönen Abend noch und lasst euch nicht abbringen -
Kater
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