Zitat:
Zitat von Jo Tr
Eine schlechtere Abgasklasse ist nicht möglich
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Dem muss ich wiedersprechen. Du musst nur die Abgasnorm erfüllen, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung vorgeschrieben war. Da bei einigen Fahrzeugen die nächstbessere Abgasnorm bereits um 1 oder 2 Jahre vorgezogen wurde, kannst du diese Fahrzeuge völlig legal herunterstufen lassen.
Ähnlich sieht es bei den D-Normen aus (also D3, D4 oder so). Diese Normen waren nie vorgeschrieben, sind jedoch von einigen Herstellern "freiwillig" geprüft worden.
Beispielsweise haben wir einen Astra F mit EZ 1997 mit D3 Abgasnorm, der auf 3.0 V6 umgebaut wird. Der Motor erfüllt erfüllt allerdings nur Euro 2. Da bei EZ 1997 aber nur Euro 2 vorgeschrieben war, ist das für unseren Prüfer kein Problem.
Als anderes Beispiel ein Motorsportfahrzeug EZ 1999, welches Euro 3 eingetragen hatte. Der Motor wurde mechanisch bearbeitet und mit freiprogrammierbarem Steuergerät neu abgestimmt.
Beim Abgasgutachten wurde Euro 2 erfüllt, für Euro 3 braucht der Kat zu lange um auf Betriebstemperatur zu kommen. Da bei EZ 1999 Euro 2 ausreichend war, wurde das Fahrzeug problemlos zugelassen und heruntergestuft.
Allerdings als Hinweis: Nicht jeder Prüfer kennt diese Regelung bzw traut sich, so etwas abzunehmen. Wenn der erste nicht will, kannst du ruhig zu nächsten oder übernächsten Station fahren.
Gruß Martin