Gewährleistung
Moin , Nachtrag ; der Händler kann nicht auf das und jenes Gewährleistung geben , er muß jeden Fehler/Mangel einzeln und konkret benennen , also "Motor braucht Öl" usw . Aber "Vorderachse hat Spiel" und TÜV gleichzeitig neu , da würde sich ein Richter die Hände reiben .
Der Händler kann auch Bastelauto , nur zur Ersatzteilgewinnung oder nicht fahrbereit reinschreiben , dann kauft aber keiner das Auto, weil man damit nicht fahren kann .
Steht alles in dem Verbraucherschutzgesetz.
Leider konnte ich nur ein kurzes Schwätzchen mit den Händlern/ Unternehmern machen , die haben einige Prozesse hinter sich , wo nicht mal die Anwaltskosten bloß 1600 € waren .
Gruß!
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