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Alt 31.12.2011, 18:01   #3
Applause-limited
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Zitat von Schimboone Beitrag anzeigen
Nein, der Vorschlag ist per se nicht-
Ein und Ausbau darf nur durch autorisiertes geschultes Fachpersonal erfolgen- dein Händler gehört relativ sicher dazu, die Leute hier im Forum meistens nicht.

Allerdings ist der Handel mit gebrauchten Airbags im Zuge der Autoverwertung offiziell verboten, wobei stark umstritten ist, was das genau bedeutet.
In der Regel ist gedultet (soweit ich das mitbekommen habe),wenn geschultes Personal gebrauchte Airbags von einem Unfallfreiem Fahrzeug mit bekannte Historie in ein anderes Auto tauscht.

Ein Airbag darf auch nicht durch die Post verwendet werden, da er unter das Sprengstoffgesetz fällt.
richtig. wobei der handel offiziell auch nicht verboten ist. Solang nicht der Airbag an sich weitergegeben wird da er unter das sprengstoff gesetz fällt. sprich kommt zu mir in die werkstatt kunde XY mit seinem wagen, darf ich ihm einen gebrauchten airbag einbauen und diesen auch verkaufen. kommt kunde XY ohne auto, bekommt er den airbag nicht.
Sollte ein Kunde bei mir einen Neuen Airbag kaufen, muss er den kleinen Sprengstoffschein sowieso eine geeignete und zugelassene Transportbox mitbringen.
Wir umgehen das recht elegant, wir verkaufen keine gebrauchten Airbags und neue NUR an Firmen. Otto normal Kunde MUSS ihn bei uns Einbauen lassen sonst gibts einfach keinen.
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Viele Grüße Patrick

Jage nie was du nicht töten kannst.
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