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Zitat von 321
@Holger:
Das ist keine ABE (dann wäre nämlich kein Vorführen mehr nötig), sondern nur ein Teilegutachten!
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ABE hin oder her, wenn auf den Felgen eine Reifengröße gefahren wird, die nicht in der Typenbezeichnung des Autos sondern nur in der ABE der Felge aufgeführt sind, muss es vom TÜV abgenommen werden.
Die ABE der Felgen bestätigt nur, dass es bezüglich Traglast, ET etc. keine Bedenken bei dem Fahrzeug gibt, aber der TÜV muss trotzdem die andere Reifengröße abnehmen.
Der Vorteil der ABE ist, dass damit das eintragen einfacher und vor allem billiger ist.
Gruß Martin