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Alt 08.11.2009, 10:50   #19
Ohmann
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Zitat:
Zitat von Ingo S. Beitrag anzeigen
Ich weiß sehr wohl, daß das hier nicht hingehört, aber ich kann Deinen geistigen Sprüngen nicht ganz folgen.
In anderen Freds stellst Du das sofortige erlöschen der Betriebserlaubniß, auch bei noch so kleinen Veränderungen heraus. Da geht es ums Prinzip, im Falle eines Unfalles.
Hier geht es um den Rückruf einer ganzen Modellreihe wegen sicherheitsrelevanter Mängel und da konstruierst Du eine aus der sprichwörtlichen Nase gezogene Geschichte, bei der bestimmt nicht nur mir übel wird.


Ingo
Nana, Herr Ingo, da werden wir aber gerade ein ganz klein wenig stutenbissig.

Du spielst auf den Thread "Angel Eyes" von Challenger an, meine Position hierzu ist dort klar und eindeutig dargestellt. Im ganz kurzen Aufkoch: die ABE erlischt, weil jemand aktiv und mit Vorsatz in die vorhandene Beleuchtungsanlage eingreift und dieses Eingreifen wir von diesem in meinen Augen gefährlich verharmlost.

Diese Position mag nicht unbedingt Deine zu sein, sonst würdest Du hier nicht so eintreten.

Bei dieser Lenkradgeschichte aber liegt der Hase anders: es ist ein Lenkrad, daß ganz klar NICHT ordnungsgemäß genutzt wurde, aufgrund dieser Fehlnutzung kaputt gegangen und daraus wird ein Serienfehler konstruiert.

Erinnert mich doch sehr stark an die Vorgänge um den Audi 100 5E damals in den USA, wo der Hersteller verdonnert wurde, die Abstände der Pedalerie zu verändern, nur weil eine Vorstadt-Bratze so doof war, mit beiden Füßen aufs die Bremse zu latschen und dabei auch das Gaspedal erwischt hat. Und da das Gaspedal in diesem Moment stärker belastet wurde als die Bremse ist die Fuhre mit Karacho durch die Garagenwand gedonnert und im Pool gelandet. Amis (kopfschüttel).

Da in den USA aber grundsätzlich für alles immer die anderen die Schuld haben, mußte Audi wegen der Blödbrumme die Pedalerie ändern.

Noch son Fall? Erinnerst Du Dich an Oma, McDonalds', Kaffeebecher, Kaffee angeblich etwas zu heiß, Oma läßt Kaffee fallen auf Hose, angeblich Verbrennungen zweiten Grades = Schmerzensgeld zugesprochen!

Noch was: Mikrowelle in Haushalt, Katze gebadet, Katze in Mikrowelle, es riecht köstlich nach Braten im ganzen Hause, Hersteller hatte nicht in die Bedienungsanleitung geschrieben, daß Kleintiere nicht in dem Kasten getrocknet werden dürfen, die Dummbratze kriegt Recht!

Wenn Dir die Wut über meine Position zu den Angel Eyes nicht die Sinne getrübt hätte, hättest Du die Sache mal mit gesundem Menschenverstand betrachtet und Dir wäre aufgefallen, daß ein Lenkrad garantiert keine Einsteigshilfe ist! Aber Bodennebel verdeckt eben vieles, auch Rationalität!

Auf der anderen Seite: wie zum Geier willst Du bei einem fast vollständig vergossenen Lenkrad von Aussen feststellen, ob Risse vorliegen oder nicht, wie soll das gehen?

Mich ärgert an der Sache am meisten, daß ganz offensichtlich Verantwortliche (Richter, Sachverständige) nicht mit der gebotenen Logik an die Sache rangegangen sind, sondern in einem Akt falsch verstandener Verbraucherschutzmaßnahme gehandelt wurde!

Mir ist gerade nicht in Erinnerung, ob Du auch im Angel-Eyes-Thread so schön vom Stapel läßt, ich glaube aber eher nicht!

Wenn es wirklich einen böses Konstruktfehler gäbe, wäre das bei uns hier bestimmt aufgefallen, da bin ich mir sicher!

Aber Hauptsache die Banane hat den vorgeschriebenen EU-Neigungswinkel!
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Curt





Daihatsu---- da weiß man was man hat, Guddnabend!

Geändert von Ohmann (08.11.2009 um 11:00 Uhr)
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