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Alt 04.10.2009, 23:00   #1
urlauber51
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Standard Armaturenbrett ausbauen - zulässig?

Servus!

Wir haben hier einen Twingo rumstehen, der ein reines Spaßgerät werden soll.
Dazu soll alles unnötige Gewicht raus, ich habe meinem Kumpel zugesagt, dass ich mich um diese Arbeiten kümmer.

Im Innenraum verbleiben sollen nach seinen Wünschen nur noch:
-Pedale
-Lenkrad
-Schalthebel
-Handbremse (soll hydraulisch werden...)
-Tacho
-Fahrersitz

Ich versuche mein Kumpel gerade noch davon zu überzeugen, dass wenigstens noch ein Beifahrersitz drinbleibt...

Lange Rede, kurzer Sinn:

Wie sieht es dabei mit TÜV aus? Dass man Türverkleidungen zwar austauschen darf, aber nicht komplett entfernen, wissen wir (scharfe Kanten), aber wie siehts mit dem Armaturenbrett aus? Brauch ich unbedingt ein Armaturenbrett?
Airbags sind kein Problem. Dieser Twingo wurde extra aus Italien importiert, weil er keine Airbags hat.
Müssen solche Gewichtsersparungen eingetragen werden?

Abgesehen davon, hat der TÜV noch sein Monopol, oder dürfen Einzelabnahmen auch von anderen Prüforganisationen durchgeführt werden?

Ich bin für jeden Hinweis dankbar!

Gruß Martin
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