Das mit den Umbauten wurde vor Kauf mündlich unter Zeugen von dem Verkäufer akzeptiert. Ich hätte auch kein Problem damit wenn es hart auf hart kommt eine zweiten Materia zu Kaufen und alles wieder auf original beim ersten umzubauen.
Es kann aber auch durchaus möglich sein das ein Richter die Umbauten als Wertverbesserung ansieht und Daihatsu die kosten für die Umbauten erstatten muß.
Aber es kommt ja dazu das der TÜV alles abgesegnet hat und somit ist das Auto auch Sach und Fachgerecht umgebaut worden und entspricht der Straßenverkehrsordnung.
Ich kann mir auch nicht vorstellen das die umbauten die Gewährleistung beeinträchtigt.
Bei meiner E Klasse ist das auch nicht der Fall.
Mercedes übernimmt auch alle Garantiesachen trotz umbauten z.Bsp. Traggelenke bei 40.000 Km erneuert trotz Fahrwerksänderung.
Also warum sollte DD oder der Daihatsu Händler anders reagieren.
Na mal sehen wie es weiter geht und wie sich der Händler weiter verhält.
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Es war schon immer etwas besonderes anders als die anderen zu sein
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