Natürlich hätte der das sehen müssen, als Fachwerkstatt ist er sogar dazu verpflichtet bei einer Inspektion den Besitzer auf alle Eventuallitäten hin zu weisen !!!
Wenn er Dir Aufgrund des Schadens und der Mühe die Du durch seinen Fehler hattest, nicht unaufgefordert das Geld zurück gibt, kannst Du Dich ohne Bedenken über Deine Rechtschutz an einen Anwalt wenden !
Wenn das alles nachweislich wirklich nach 7 tagen passiert ist, wirst Du gewinnen !!!
Eine Schadensersatz Klage dürfte bei der Sachlage auch kein Problem darstellen - das wird Dir aber der Anwalt auch noch bestätigen.
Bzw. muß natürlich die sog. Fachwerkstatt die kosten für die Reperatur übernehmen - Zu welcher Werkstatt Du da fährst spielt keine Rolle.
Gruß
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