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Zitat von potzblitz
Um mal die Voraussetzungen klarzustellen: Der Wagen ist so neu, dass bislang keine Inspektion erfolgt ist. Wenn Daihatsu, wie horst2 behauptet, bei EU-Wagen mit dem Händler anders abrechnet als bei hier gekauften, verstößt das glatt gegen EU-Recht. Im Übrigen: Das ist ja eine merkwürdige Argumentation zu sagen, dass bei anderen Marken die Behandlung von Importwagenkäufern auch nicht besser sei und mit Sicherheit keine Rechtfertigung. Nochmal: Ich finde eine Geschäftspolitik dumm bis kontraproduktiv einem Kunden bei einem formalen Fehler im Garantieheft eine Leistung zu verweigern, die dann doch erbracht werden muss, besonders wenn dieser Fehler leicht zu beheben ist. Juristisch handelt Daihatsu korrekt, aber eine Werbung für die Marke ist das nicht.
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ich habe nicht geschrieben das bei EU-Fahrzeugen mit dem Händler anders abgerechnet wird als bei Inlandsfahrzeugen. Ich denke schon das seitens Daihatsu die Behandlung schon gleich ist. Aber es wird wahrscheinlich auch viel vom Händler abhängig sein wie verfahren wird. Grundsätzlich sollte man natürlich auch tunlichst alle Vorgaben für die Garantie tunlichst einhalten. Ich denke das der Händler schon einen großen Einfluss auf Daihatsu hat ob etwas auf Garantie oder Kulanz behoben wird oder nicht. Und in diesem Punkt wird er sich eher stark machen für Kunden die ihr Fahrzeug bei ihm gekauft haben als für jemanden der mit einem EU-Fahrzeug kommt.