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Alt 15.05.2007, 09:48   #10
Racemove
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Registriert seit: 25.12.2002
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dein tüv angestellter hat leider keine ahnung.

schau doch einfach mal in die stvzo rein.

lichtechnische anlagen dürfen nicht verändert werden. PUNKT AUS!
ganz egal ob du die lackiert oder lasierst. beschichtung ist beschichtung.
einzigste möglichkeit ist es ein gutachten darüber zu erstellen. dies ist 1. teuer 2. nur an wenigen prüfeinrichtungen möglich und 3. kommt am ende raus das die leuchten nicht zulässig sind.

kann zwar gut sein das über eine gefälligkeitseintragung solch rückleuchte in den papieren landet, legal wird es damit nicht......wenn du an den falschen polizeibeamten gerätst hast du die arschkarte.....zu recht.

denn wer mal hinter den selbstangemalten rückleuchten herfährt wird feststellen das die leuchtkraft deutlich gemindert wird.
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Daihatsu Move L6-7*14" Revo ML,Turbohaube,H&R,Importrückleuchten+Frontblinker.

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