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Alt 21.02.2007, 12:32   #3
Simon
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So weit Ich weiß ist die Benutzung als Türbeleuchtung zulässig, das heißt , wenn du deine Türen aufmachst, dass der Boden beleuchtet wird.
Das ist glaube ich möglich, genau weiß ich das nicht.
Frag doch mal beim Tüv nach! Unter welchen Bedingungen so eine Unterbodenbeleuchtung eingetragen wird?

Gruß Simon
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