Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 13.03.2005, 23:56   #1
K3-VET
Vielposter
 
Benutzerbild von K3-VET
 
Registriert seit: 15.11.2003
Ort: 14822 Brück
Alter: 44
Beiträge: 4.368
Standard TÜV - Eintragung und Austragung

Hallo,

im Forum ging öfter mal das Gerücht herum, dass die Polizei jemanden zum TÜV schicken dürfte und angebaute und eingetragene Teile austragen lassen kann.

Das ist Quatsch.

Was einmal eingetragen ist, bleibt eingetragen. (Bei Gesetzesänderung könnte es anders sein) Die Polizei schaut bei einer Kontrolle nur, ob alles eingetragen ist. Wenn ja, dann gut. Wenn nicht, dann ....

Der TÜV-Prüfer unterschreibt mit seinem Namen und seiner Nummer. Er ist dafür verantwortlich. Sollte sich ein Unfall ereignen, weil er einen Fehler gemacht hat, hat der Prüfer die Konsequenzen zu tragen.

Meine Informationen habe ich von einem Bekannten, der Polizist ist und es wissen sollte, weil er jeden Tag mit solchem Zeug zu tun hat.


Bis denne

Daniel
__________________
http://pampersbomber.bplaced.net
bisher: 2x YRV GTti, L501, L701 AT,
aktuell: L7 AT, Fiat Ulysse 2,0 LPG, Citroen Xantia Turbo Activa LPG, Citroen Xsara Break HDI90, Subaru Forester 2,5 XT, Kawasaki ZZR1400


Wer eine Hohlraumkonservierung haben will, kann sich gerne bei mir melden.
K3-VET ist offline   Mit Zitat antworten