ADAC Definition Oldtimer / Youngtimer
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Im neuen ADAC Oldtimer-Ratgeber 2013/2014 ist unter Punkt 3.1. Definition (S. 24) zu lesen:
" ...Basierend auf den gesetzlichen Regelungen haben sich in der Praxis zwei Altersgrenzen eingependelt, die entsprechend auch von den meisten Versicherern genutzt werden. Oldtimer: mindestens 30 Jahre alt Youngtimer: zwischen etwa 15 u. 30 Jahre alt" Das Heft kann sich jedes ADAC-Mitglied kostenlos in seiner Filiale abholen. |
Ist das bei Motorrädern eigentlich auch so?
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Definitiv Ja. Egal welcher Fahrzeugtyp.
Bis 1.3.2007 war ein Motorrad, glaube ich ab 20 Jahre ein Oldie, danach erst nach 30 Jahren. Gruß chilli |
Und die, die bis 1.3.07 schon 2 Jahre Oldtimer waren, waren die dann plötzlich keiner mehr?
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Da der Beitrag leider verschoben wurde, möchte ich den Zusammenhang wieder herstellen und nochmal den Grund meines Post darlegen.
Im Daihatsu-Forum müssen die Daihatsu-Youngtimer vor dem 01.01.1990 zugelassen sein, damit sie im Young- und Oldtimerbereich vorgestellt werden dürfen. Müssen also über 23 Jahre alt sein. Es sollte zur Diskussion anregen und im besten Fall zu einer Harmonisierung führen. |
Könnt Ihr mir sagen ab wann man dann eine Oldtimer Zulassung bekommt?
Ab 20 Jahren, oder wurde das auch geändert? |
Ein H-Kennzeichen kannst du erst bekommen, wenn der Wagen vor über 30 Jahren seine Erstzulassung hatte.
Bis 1. März 2007 war die rote „07er“ Nummer auch für mindestens 20 Jahre alte Youngtimer vorgesehen. Das ist aber auch auf 30 Jahre hoch gesetzt worden. http://www.historisches-kennzeichen.de/ Als Oldtimer versichern kannst du schon vorher, das ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich und nicht gesetzlich geregelt. Meist muss Zugriffsmöglichkeit auf einen Alttagswagen nachgewiesen werden. |
Danke, also lag ich mit den 20 Jahren nur etwas hinter der Zeit :idee:
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