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tino256 29.12.2011 16:30

Airbag austauschen
 
Mir wurde hier ein Thread, in dem ich einen gebrauchten Airbag gesucht habe, wegen Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen geschlossen. Diese Bestimmungen waren mir bislang nicht bekannt.

Ist es denn nun so, dass der Handel mit bzw. der Einbau von gebrauchten Airbags generell verboten ist oder nur die Abgabe an Privatpersonen nicht zulässig?

Mein Autohändler hatte mir nämlich selbst angeboten, den beschädigten Airbag durch einen gebrauchten zu ersetzen, wenn er ein geeignetes Fahrzeug rein bekomme, aus dem der Airbag ausgebaut werden könne. Nur war dies bislang nicht der Fall. Ist denn dieser Vorschlag des Autohändlers per se illegal?


Gruß,

tino256

Schimboone 29.12.2011 16:53

Nein, der Vorschlag ist per se nicht-
Ein und Ausbau darf nur durch autorisiertes geschultes Fachpersonal erfolgen- dein Händler gehört relativ sicher dazu, die Leute hier im Forum meistens nicht.

Allerdings ist der Handel mit gebrauchten Airbags im Zuge der Autoverwertung offiziell verboten, wobei stark umstritten ist, was das genau bedeutet.
In der Regel ist gedultet (soweit ich das mitbekommen habe),wenn geschultes Personal gebrauchte Airbags von einem Unfallfreiem Fahrzeug mit bekannte Historie in ein anderes Auto tauscht.

Ein Airbag darf auch nicht durch die Post verwendet werden, da er unter das Sprengstoffgesetz fällt.

Applause-limited 31.12.2011 18:01

Zitat:

Zitat von Schimboone (Beitrag 453792)
Nein, der Vorschlag ist per se nicht-
Ein und Ausbau darf nur durch autorisiertes geschultes Fachpersonal erfolgen- dein Händler gehört relativ sicher dazu, die Leute hier im Forum meistens nicht.

Allerdings ist der Handel mit gebrauchten Airbags im Zuge der Autoverwertung offiziell verboten, wobei stark umstritten ist, was das genau bedeutet.
In der Regel ist gedultet (soweit ich das mitbekommen habe),wenn geschultes Personal gebrauchte Airbags von einem Unfallfreiem Fahrzeug mit bekannte Historie in ein anderes Auto tauscht.

Ein Airbag darf auch nicht durch die Post verwendet werden, da er unter das Sprengstoffgesetz fällt.

richtig. wobei der handel offiziell auch nicht verboten ist. Solang nicht der Airbag an sich weitergegeben wird da er unter das sprengstoff gesetz fällt. sprich kommt zu mir in die werkstatt kunde XY mit seinem wagen, darf ich ihm einen gebrauchten airbag einbauen und diesen auch verkaufen. kommt kunde XY ohne auto, bekommt er den airbag nicht.
Sollte ein Kunde bei mir einen Neuen Airbag kaufen, muss er den kleinen Sprengstoffschein sowieso eine geeignete und zugelassene Transportbox mitbringen.
Wir umgehen das recht elegant, wir verkaufen keine gebrauchten Airbags und neue NUR an Firmen. Otto normal Kunde MUSS ihn bei uns Einbauen lassen sonst gibts einfach keinen.


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