Inspektionsintervall überzogen- jetzt warten, bis TÜV fällig?
Hi!
Irgendwie habe ich es verpeilt, die 60.000er Wartung machen zu lassen, da ich die ganze Zeit auf September 2010, wo auch TÜV fällig ist, fokussiert war. Da die Kiste jetzt mehr als 65.000 runter hat, wird der Anspruch auf Gewährleistung ohnehin verwirkt sein. Soll ich jetzt die paar Monate mitnehmen und im September alles in einem Abwasch machen oder mache ich eventuelle Kulanzgeschichten zunichte, wenn der Wagen dann ~ 70.000 runter hätte? Gruß- Gregor P.S: Mein Händler hat mich darauf aufmerksam gemacht und wartet auf die Kiste ;-) |
5000 überziehen ist nicht schilmm...
hatte ich auch, aber warten bis september werde ich nicht... Alle Leistungen kosten sowieso extra... |
naja mein schwager war nur glaube ich 1000km drüber und hat schon die bremsscheiben nicht mehr auf garantie bekommen!
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Ich finds immer wieder genial wenn einige meinen ihr Öl 25000km fahren zu müssen und andere sagen "20000km" sei nicht schlimm.
Müsst ihr ja wissen was ihr macht,- ohne Worte! |
Auf jeden Fall machen lassen, jetzt asap.
Dann geht eventuell noch was mit der Gewährleistung und die Intervalle sind ja nicht zum Spaß da, wenn dir bis September irgendwas großes passiert stehst du auf jeden Fall ohne Schutz da. |
Zitat:
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Huhu!
Ich hatte dann heute die 60.000er mit 66.000 auf der Uhr. Alles gut- Bremsen werden wohl zur 75.000er gemacht (sind noch die Ersten), keine Fehler im Speicher, nur Luftfilter, Ölwechsel und das andere Obligatorische. 239,-€ für den Service und das Gefühl, Dank Eures Rats das Richtige getan zu haben. Dankeschön! |
Hallo Yidaki,
hast Du denn den Händler wegen den überzogenen 6.000 KM angesprochen, was mit der Gewährleistung im schlimmsten Falle ist? Würde mich mal interessieren :-) Gruß, White X :snowman: |
da müßte jetzt eigentlich auf dem Ausdruck des elektronischen Wartungsnachweises der (sinngemäße) Satz stehen: Wegen überzogenem Warztungsintervall kann es bei Gewährleistungsansprüchen zu Schwierigkeiten kommen, aber das steht auch bei 45 (!!!!!) überzogenen Kilometern drauf, da würde ich es aber erst mal drauf ankommen lassen.
Meines Erinnerns spricht sogar die einschlägige Rechtsprechung von Toleranzen um bis zu 15% plus, da es der Hersteller dem Kunden nicht abverlangen kann, auf den Schlag bei xxxx Kilometern in der Werkstatt zu stehen! |
Hi @all!
Genau so ist es, wie es Ohmann geschriebenn hat. Großartig habe ich aber nicht gefragt, was jetzt aus der Überziehung resultiert. Aber ich halte Euch auf dem Laufenden, wenn ich mal bei Malt nachhöre. |
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