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Markus B. 02.05.2009 12:40

Wie bekomme ich die Airbags legal weg für Sportlenkrad ?
 
Hallo Ihr Lieben.

Da habe ich noch ein schickes Sportlenkrad (ohne Airbag) für meinen alten Cuore, welcher zwei Front-Airbags hat.

Meine Werkstatt weigert sich und verweist mich aud den TÜV.
Der TÜV sagt:
das wäre ein Eingriff in die serienmäßige Betriebssicherheit des Fahrzeugs.

Ich will aber mein Sportlenkrad da drin haben und würde sogar dafür auf beide Airbags verzichten.

Hat jemand Ahnung, wie ich das anstellen kann?

schönen Gruß
Markus

bluedog 02.05.2009 12:58

Wenns gar nicht anders geht, per Einzelabnahme. Mir ist nicht bekannt, dass Airbags gesetzlich vorgeschrieben sind. Ein Fahrzeug ohne Airbags müsste also zugelassen werden können.

Dass das dann beim Cuore von der Typengenehmigung abweicht ist klar. Deshalb dann auch die Einzelabnahme.

Ich selbst fahre auch einen Cuore mit Einzelabnahme (siehe Benutzerprofil). Da geht vieles, wenn man es nur richtig macht, und sich penibel an die Vorschriften hält.

Kost aber eine Kleinigkeit und bringt etwas Papierkrieg.

Materianus 02.05.2009 15:38

Hallo,

in der Schweiz mag die Geschichte vielleicht etwas anders ausschauen. In Deutschland wird die Betriebserlaubnis durch das KBA (Kraftfahrbundesamt) in Flensburg erteilt. Im Vorfeld dieses Verfahrens arbeiten Hersteller und TÜV eng zusammen.

In der erwähnten Betriebserlaubnis wird das Fahrzeug penibel genau beschrieben; auch Explosionszeichnungen des Fahrzeuges sind Bestandteil der Erlaubnis. Durch den Ausbau der AIR-BAGS erlischt die Betriebserlaubnis. was dann im Falle eines auch unverschuldeten Verkehrsunfalles zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann. Auch wenn das Fahrzeug durch eine Einzelabnahme wieder eine Betriebserlaubnis halten sollte, muss (sollte) die Versicherung eine entsprechende Information über die Veränderung am Fahrzeug erhalten. Machte man dies nicht, ist der Tatbestand eines Versicherungsbetrug erfolgt.

Man sollte sich also gut überlegen die erwähnte Veränderung am Fahrzeug durchzuführen.

Greetings

Materianus

PS Auch die Grösse des Nummerschildes ist in der Betriebserlaubnis festgelegt, das nur mal am Rande erwähnt.

bluedog 02.05.2009 16:02

Das Grundsystem ist in der Schweiz dasselbe. Nur dass das, was man in D ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) nennt, bei uns Typgenehmigung (oder so ähnlich) heisst.

Bei der Einzelabnahme geschieht nichts anderes, als dass man den Ist-Zustand des Wagens mit dem Soll-Zustand laut Typgenehmigung vergleicht. Die Unterschiede werden dann in den Fahrzeugpapieren vermerkt.

Ich kenn mich mit dem deutschen Recht nicht aus. Aber wenn die Änderung eingetragen ist, kanns kein Versicherungsbetrug werden. Die Versicherung kann sich ja ohne weiteres die Fahrzeugpapiere ansehen, oder kann vor Vertragsabschluss nach Änderungen fragen. DANN eine falsche oder unvollständige Angabe zu machen, wäre ziehmlich sicher Versicherungsbetrug. Ich glaube aber nicht, dass der Versicherungsnehmer die Arbeit der Versicherung machen muss, und die Versicherung auch noch ohne Anlass aktiv auf eventuelle Risiken hinweisen muss. Die Versicherung liest ihm ja auch nicht alle Winkelklauseln in den AVB haarklein vor, und erklärt ihm dann noch lang und breit, was das für ihn bedeutet, es sei denn, das Gesetz schreibt es so vor.

Ob ein Airbag Vorschrift ist oder nicht, ergibt sich aus den gesetzlichen Vorschriften, und die Typennummer steht in den Fahrzeugpapieren, genauso wie die (eingetragenen) Änderungen (Abweichungen von der Typgenehmigung) am Fahrzeug auch. Reicht das der Versicherung nicht, wärs das natürlichste der Welt, dass die von der Versicherung nachfragen und nicht umgekehrt. Anders nur, wenn der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet ist...

Da gleich von Versicherungsbetrug zu sprechen scheint mir dann doch ein gar schweres Geschütz. Schliesslich ist die Versicherung der geschäftserfahrenere Part im Vertrag, und nicht der Autofahrer. Der schliesst ja eben NICHT hunderte von Versicherungsverträgen jährlich ab.

Zu guter letzt: Wer sagt denn, dass die Versicherung nicht sogar ein gutes Risiko eingeht, indem sie ein Fahrzeug ohne Airbag versichert?

Tote sind versicherungstechnisch gar nicht mal so selten billiger, als verletzte Überlebende...

Materianus 02.05.2009 16:16

Wenn ich eine technische Veränderung an meinem Fahrzeug durchführe oder durchführen lasse, muss ich die Versicherung über die technische Veränderung in Kenntnis setzen, dabei ist es egal um welche Veränderung es sich handelt. Woher sollte eine Versicherung sonst von der Risikoerhöhung erfahren?

Gerade die Stilllegung von AIR-BAGS ist eine nicht unhebliche Veränderung der Sicherheitseinrichtungen am Fahrzeug.

Etwas über die Art der Mitteilung von bzw. über technische Veränderungen findet man meistens im "Kleingedruckten".

Greetings

Materianus

kiter 02.05.2009 16:26

du bekommst die airbags legal net aus dem auto raus!

wenns das auto immer nur mit airbag gegeben hat gibts keine möglichkeit ein lenkrad ohne airbag eingetragen zu bekommen

Frog1971 03.05.2009 13:51

"Mein" Tüv-Ingeneur hatte mir folgendes dazu gesagt als ich mal danach gefragt hatte:
Das neue Lenkrad muß für die versteifte Lenksäule zugelassen sein und vom Hersteller
(Daihatsu) muß es eine zugelassene Möglichkeit geben den Airbag abzuschalten.

Oshi 03.05.2009 14:53

Zitat:

Zitat von Frog1971 (Beitrag 350472)
... und vom Hersteller
(Daihatsu) muß es eine zugelassene Möglichkeit geben den Airbag abzuschalten.

Man bekommt im L701 und ich vermute mal, dass es um den geht, ja nicht einmal den Beifahrerairbag abgeschaltet...

MfG, Henning


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