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-   -   5 Leute im 4-Sitzer? (http://www.daihatsu-forum.de/vbulletin/showthread.php?t=18470)

Heavendenied 02.04.2007 09:34

5 Leute im 4-Sitzer?
 
Ich hoffe es gibt dieses Thema nicht irgendwo, wusste nicht recht wie ich in der Suche danach suchen soll.

Darf man im Cuore L251, der ja nur ein 4 Sitzer ist, zu fünft fahren?
Mein Cousin meinte, dadurch, dass für den 5-ten Platz hinten ja kein Gurt vorhanden ist würde auch die Gurtpflicht auf diem Platz nicht gelten und man dürfe auch zu 5 fahren. Die Angabe im Fahrzeugschein sei wohl nur so ne Art "Empfehlung".

Weiß da jemand was definitives(am besten Polizist oder Anwalt oder so) oder kann mir nen entsprechenden Link zu ner verbindlichen Aussage geben?

whitecuore 02.04.2007 09:38

da er nur als 4 sitzer zu gelassen ist würde ich es nicht reskieren mit 5 zu fahren das kann böse und teuer werden für den fahrer. weil da für sind die gurte ja im auto und den schwachsinn das dann die gurt pflicht nicht gilt ist blödsinn da du einen 4 sitzer hast also auch nur 4 personen fahren dürfen.

japan-ossi 02.04.2007 09:41

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:abgelehn:

mark 02.04.2007 09:42

Nein, du darfst nicht zu fünft fahren, denn das Auto ist auch nur als Viersitzer eingetragen(Fahrzeugschein).

Desweiteren befindet sich, wie du schon bemerkt hast kein Gurt. Es muss ein Beckengurt oder Dreipunktgurt vorhanden sein, sonst ist diese Sache doch lebensgefährlich, wenn du mal scharf bremsen musst.

Zusammenfassung:
-->du darfst nicht zu fünft fahren, wenn dich die Polizei erwischt, zahlst du Strafe.

Heavendenied 02.04.2007 10:00

Erst mal danke für die Antworten.
So rein von der Logik her würd ich euch ja recht geben, aber das sind doch jetzt auch alles nur Vermutungen. Ich würde das schon gerne definitv wissen.
Das mit der Gurtpflicht ist ja so ne Sache. Wie ists denn bei nem Oldtimer? Da gibts auch keine Gurtpflicht, weil eben kien Gurte da sind und genau so könnte es ja dann auch bei nem 4sitzer sein.

Caromaniac 02.04.2007 10:05

Wie war das noch... neee ich erfinde es neu "Oh Herr, sei gepriesen und taufe die.. die es so dringend benötigen mit dem Nektar der Logik und der Gabe zu denken, AMÄN" :motz:

Caromaniac 02.04.2007 10:13

Zitat:

Zitat von Heavendenied (Beitrag 237168)
Erst mal danke für die Antworten.
So rein von der Logik her würd ich euch ja recht geben, aber das sind doch jetzt auch alles nur Vermutungen. Ich würde das schon gerne definitv wissen.
Das mit der Gurtpflicht ist ja so ne Sache. Wie ists denn bei nem Oldtimer? Da gibts auch keine Gurtpflicht, weil eben kien Gurte da sind und genau so könnte es ja dann auch bei nem 4sitzer sein.

Also erstma sind das keine Vermutungen, steht im Schein is also Tatsache. Wenn du unbedingt ne Info haben magst von einem Herrn Polizius oder sonst was fahr zum TÜV oder zur Polizei, wunder dich aber nicht wenn der Mensch dem du deine Frage und Vermutungen und Ansichten deines Cousins sagst vor Lachkrämpfen am Boden liegt.

Bei Oldtimern gibt es soviel ich weiß,entweder ne Ausnahmegenehmigung oder man muß nachrüsten...

whitecuore 02.04.2007 10:25

nein bei oldheimer ist es so das es zum zeitpunkt der herstellung noch keine gurt pflicht gab und diese jetzt bei den fahrzeugen auch nicht gilt es ist dir über lassen in deinem oldie gurte nach zu rüsten.

aber so wie oben geschrieben du hast einen 4 sitzer in deinen papieren stehen und wenn sie dich mit 5 mann erwischen gibt es eine strafe . und das ist gesetzt.

Heavendenied 02.04.2007 10:30

@caromaniac:
Sag mal gehts noch??????
Hör bitte schön auf mit solchen Beleidigungen, oder ist sowas Usus hier im Forum???
Bring ne vernünftige Antwort oder lass es belieben!

@all:
Hab eben noch das hier in nem anderen Forum gefunden:
Zitat:

Sicherungspflichten der §§ 21 und 23 StVO:

"Wieviel Personen in anderen Kfz (Anm.: d.h. außer Kraftwagen zur Personenbeförderung) bis zu 8 Fahrgastsitzen (z.B. Pkw, Kombi-Kfz, Lkw) befördert werden dürfen, richtet sich allein nach dem zulässigen Gesamtgewicht und den Sicherheitsanforderungen der §§ 21 und 23 StVO. Werden diese Anforderungen eingehalten (z.B. der Fahrer wird nicht in der Sicht oder Bedienung des Kfz behindert, die Gewichtsgrenzen werden nicht überschritten) ist es z.B. möglich, in einem großen Pkw mit 6 Sitzen mehr als 8 Personen (zwei Jungendliche jeweils auf einem Sitz) allein mit der Klasse B zu befördern [...]".

"Daß in einem solchen Fall die Zahl der Sicherheitsgurte bzw. die Kinderrückhalteeinrichtungen nicht ausreicht, schließt die Beförderung nicht aus".

Auszug aus: Die neuen Fahrerlaubnisklassen, Schurig/Glowalla, Kirschbaum-Verlag.
Muss jetzt mal noch schaun ob ich dazu noch was genaues find.

whitecuore 02.04.2007 10:36

das war nicht böse von caro gemeint

deine antwort steht doch auch drin "Gesamtgewicht und den Sicherheitsanforderungen der §§ 21 und 23 StVO." und die gurte sind nun mal sicherheitsanfoderungen.


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