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okin 10.10.2008 10:44

kurze vorstellung und ein paar fragen
 
hallo leute,

1. mal vorweg: klasse forum :gut:.
mein name ist niko und komme aus niederbayern.
bin 26 jahre alt und bisher leidenschaftlicher FORD fahrer (RS2000, XR2i 16V).

da ich nun auch in ein alter gekommen bin wo ich mir mal ein fahrzeug kaufen möchte das in " vernünftiger ist, ned in regelmäßigen abstanden zur werkstatt muss und optisch voll und ganz meinen erwartungen entspricht, ist meine wahl nun auf den matti gegangen.
zum kauf wird es wohl erst anfang nächsten jahres kommen.
am besten würde mir der X gefallen aber da muss ich erst schauen ob der geldbeutel mitspielt.
evtl dann halt doch den normalen 1,5 er aber auf alle fälle in weiß (find ich klasse).
da ich ihn aber dennoch optisch a bisse pimpen möchte, habe ich eine für mich wichtige frage (bzw fragen).

getriebe: wie ist eure erfahrung mit den tieferlegen.
ist das getriebe vom matti oder überhaupt daihatsu recht robust
wenn man ihm a H&R gewindefahrewerk oder so spendiert.
(wäre für mich am wichtigsten weil ich den fall schonmal hatte das
ich a neues brauchte im FoFi)

frontstoßstange: wo kann man solche schürzen auftreiben
(wenns geht ned aus an ausland)
wenn ausland dann evtl zuverlässige quellen

http://www.youtube.com/watch?v=SxK35j1womI

wenn die vom toyota sind dürften die wohl auch passen denke ich (hoffe ich mal).
die frontansätze hier im forum gefallen mir zwar auch super aber dieser noch an tick besser.

würde mich freuen wenn ihr mir da ein paar angaben geben wollt.

mfg okin

Challenger 10.10.2008 12:04

hallo, also den white x gibt es in einem jahr wohl nur noch gebraucht ;-)

wenn abe aufs gewinde gibt, wird das wohl ne weile halten, wie lange wird sich aber erst zeigen müssen

und die schürze vom BB passt nicht, weil der ca. 2 cm breiter ist als der mati, wenn die passen würde, dann würde die hälte hier im fprum die shcon dran haben... aber in dem jahr was du noch warten willst, wird sich da hoffentlich was getan haben...

okin 10.10.2008 12:55

danke für die antwort!

das er in nem jahr wohl nur mehr gebraucht zu haben ist denke ich mir.
kann mir aber nicht so vorstellen das der so stark an preis verlieren wird.

hab mir jetzt auch mal mehrere bilder genauer angeschaut und und denke das die übergange zu den kotflügel vom toyota auch anders sind.
da wären die 2cm das kleinere problem.

so sehr wichtig ist mir das mit den verspoilerungen eh ned weil er ja eh schon top aussieht wie ich finde.

einfach nur tiefer, breite reifen und hoffen das das getriebe hält.

alles andere ergibt sich mit der zeit und dem evtl. zuwachs an tuning-parts.

mfg

Blocksbergs 11.10.2008 15:40

Was auch immer du so machst an basteleien, die Farbe hast du schon mal gut ausgesucht....:grinsevi::gut::gut:


LG Chantal

okin 11.10.2008 18:48

moin
 
finde ich bis jetzt für mich am schönsten.

leider findet man ned so viele weiße 1,5er auf autosc...24 oder mobi...de.
die X sind mir bisher noch zu teuer.

wobei ich mir seit gestern auch gut nen tiefen, breiten silbernen mit 2 schwarzen streifen gut vorstellen könnte.
schwarze felgen und die front und seitenscheiben schwarz bedampfen lassen.
heck vom X, front in der art von diesem toyota oder was anderes schickes und angeschweißten bösen blick.
schon wär se fertig meine wunschvorstellung:grinsevi:

evtl. tut sich ja bis nächstes jahr was mit an preis und den tuningteilen.

hoffen tu ich es mal, weil ich selten ein so schönes auto gesehen habe was sich gerade so dermaßen zum tunen anbietet.

mfg

Markus.W 11.10.2008 20:55

Ich möchte Dich ja nicht aus Deinen Träumen holen, aber
Zitat:

Zitat von okin (Beitrag 318934)
schwarze felgen

sollten dann recht groß gewählt werden, weil Schwarze kleiner wirken als Silberne.

Zitat:

und die front und seitenscheiben schwarz bedampfen lassen.
Das erzähl mal dem TÜV und der grün-silbernen Rennleitung.

Zitat:

und angeschweißten bösen blick.
An der Haube könnte das mit dem Schweißen noch was werden, am Rest der Front hilft würde ich eher zu Kunststoffkleber greifen. ;)

Cpt.Howdy 11.10.2008 21:24

front und seitenscheiben bedampfen bzw fluten ist bis zu 25% tönung erlaubt. der matti hat schon leicht getönte scheiben vorne, wieviel prozent das ist kann ich aber net sagen.

Markus.W 11.10.2008 22:45

Zitat:

Zitat von Cpt.Howdy (Beitrag 318975)
front und seitenscheiben bedampfen bzw fluten ist bis zu 25% tönung erlaubt.

Könntest Du mal kund tun, wo das in der StVZo zu finden ist?
Oder ist das wieder mal nur angelesenes Foren-Halbwissen?
Nicht böse sein, aber im Netz wird soviel dummfug verbreitet, auch von Firmen die so ihre Produkte in den Markt bringen möchten, daß die Mehrheit die tollsten Dinge für bare Münze nimmt. Und das böse Erwachen kommt dann bei TÜV oder Verkehrskontrolle.
Es wäre nett, wenn sich die entsprechenden Personen zumindest der Tatsachen bewußt sind, wenn sie mit illegalen Teilen unteregs sind.

Zum Thema:

Jede Änderung an Front- und vorderen Seitenscheiben läßt erstmal die Betriebserlaubnis erlöschen.

Zitat:
KBA-Info 12-2004
Einfärben (Floating) von Fahrzeugverglasungen
Das Einfärben (Floating) von Fahrzeugverglasungen stellt einen Eingriff in die Bauartgenehmigung des betreffenden Bauteils dar. Hierdurch wird die alte Kennzeichnung der Allgemeinen Bauartgenehmigung ungültig und muss ungültig gemacht werden. Eine neue Kennzeichnung ist anzubringen. Sollen auch für die Sicht des Fahrzeugführers wichtige Scheiben(Windschutzscheibe oder vordere Seitenscheiben) eingefärbt werden, ist die Prüfung des Transmissionsgrades der Scheiben im eingebauten Zustand bei der Anbauprüfung vorzunehmen. Es ist die Prüfung nach ECE-Regelung 43 durch hierfür akkreditierte Technische Dienste durchzuführen.
Besonderer Hinweis:
Der Nachweis einer positiven Abriebsprüfung für diese Scheiben ist zu führen. Erfahrungsgemäß gibt es bei der letztgenannten Prüfung häufig negative Prüfergebnisse.


Die gesetzliche Mindestlichtdurchlässigkeit für die Frontscheibe beträgt 75% und für die Seitenscheiben 70%. Scheiben welche schon getönt sind, wie z.B. Wärmeschutzverglasung liegen schon an dieser Grenze, weshalb eine weitere Tönung von vornerein nicht erlaubt ist. Auch eine klare Folie würde die Lichtdurchlässigkeit um weitere 5-10% vermindern.

Also selbst wenn das Tönen der vorderen Scheiben mit Folie, Bedampfung oder wie auch immer an sich erlaubt wäre, dürfte es Aufgrund der Lichtdurchlässigkeit nicht gemacht werden.

Für Folien auf Autoscheiben gilt:
Bekleben von Scheiben mit Folien bringt die Betriebserlaubnis zum Erlöschen (§ 19 Abs. 2 StVZO); es sei denn, für die betreffende Folie wurde eine Bauartgenehmigung nach § 22 a Abs. 1 Nr. 3 StVZO erteilt. Regelung gilt für Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben. Mitzuführen und auf Verlangen auszuhändigen bei Kontrollen ist vom Fahrzeugführer ein Abdruck der Bauartgenehmigung, wenn kein Eintrag im Fzg-Schein erfolgt ist (§ 19 Abs. 4 StVZO).

Folien müssen Prüfzeichen haben (§§ 22a Abs. 2, 69a Abs. 2 Nr. 7 StVZO, § 23 StVG - s. a. Verlautbarung des BMV vom 27.05.86, VkBl. 1986, S. 306). Ausgenommen sind kleinere Aufkleber (keine Wimpel), deren Fläche kleiner als 0,1 qm (= 1000 qcm) ist. Es darf nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche mit Aufklebern versehen sein; die Scheibeneinfassung muss frei bleiben (Verlautbarung des BMV 2.10.1986, VkBl. 1986, S. 557)


Die einzige Ausnahme wäre der Farb- oder Sonnenschutzkeil am oberen Rand der Frontscheibe. Entweder ist er in der Scheibe drin und diese vom KBA abgenommen und mit Prüfzeichen versehen, oder er kommt als Aufkleber daher, ist nach obigen Angaben nicht größer als 0,1qm und bedarf daher auch keines Prüfzeichens.

Ausserdem gilt zu beachten:
Sonderregelungen für die Windschutzscheibe:
Nach § 35b Abs. 2 StVZO muss für den fahrzeugführer ein ausreichendes Sichtfeld gewährleistet sein (vgl. Richtlinien für die Sicht aus Kfz v. 4.12.1962, VkBl. 1962 S. 669 geänd. am 6.8.1975, VkBl. 1975, S. 443). Nach diesen Richtlinien gilt das Sichtfeld nach vorn als ausreichend, wenn die Sichtgrenze - d. h. die Grenze der Fläche auf der Fahrbahn, die vom Fahrzeugführer wegen der Bauart des Fahrzeugs nicht mehr eingesehen werden kann - sich innerhalb eines Halbkreises von 12 m Radius (Sichthalbkreis) befindet. Bauartbedingt können diese Voraussetzungen als erfüllt angesehen werden. Nach § 23 Abs. 2 StVO ist der Fahrzeugführer dafür verantwortlich, dass seine Sicht durch den Zustand des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt wird.

Cpt.Howdy 12.10.2008 12:26

hast doch schon selber in deinem beitrag gefunden, bis 25% an der front und ja sogar 30% ab den seitenscheiben. verwendetes material muss geprüft sein und mit der orginal colorverglasung eben nicht mehr als die max. % geben, blabla....
inwieweit das dann mit der eintragung und was weiß ich läuft kann ich dir leider auch net sagen weil mich das eigentlich auch bisher net gross interessiert hat. habs nur vorn paar jahren mal in sonem tuning heftchen gelesen. da wird dir aber eine firma die sowas anbietet weiterhelfen... möglich ist es auf alle fälle.

okin 12.10.2008 14:41

moin
 
hallo leute,

also zwecks den felgen würde ich zu sowas tendieren.
find ich günstig und haben für mich hammer optik und würden sich bestimmt gut auf an matti machen
http://cgi.ebay.de/Dotz-Las-Vegas-Da...d=p3286.c0.m14

zwecks dem bedampfen:
laut meinen infos ist es bis 25 oder 30 prozent an den frontscheiben erlaubt.
a kumpel hat sich solcher auf seinem 8er bmw machen lassen und hat diese ohne probleme eingetragen bekommt.
das weiß ich aus sicherer quelle und den eintrag hab ich auch gesehen.

natürlich wären meine wunschvorstellungen in der farbe weiß äußerst gelungen wie ich finde.

bislang sind es halt leider noch wünsche aber irgendwann würd ich sie mir gerne erfüllen:grinsevi:

mfg


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