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-   -   Versucht Daihatsu Deutschland EU-Recht zu unterlaufen? (http://www.daihatsu-forum.de/vbulletin/showthread.php?t=21611)

potzblitz 18.12.2007 17:18

Versucht Daihatsu Deutschland EU-Recht zu unterlaufen?
 
Habe einen Daihatsu aus den Niederlanden. Mein Händler sagt, er müsse bei jeder Garantieleistung bei Daihatsu-Deutschland nachfragen. Da wird beim Garantieheft nach jedem formalen Fehler gesucht, um keine Garantieleistung erbringen zu müssen. Kein schönes Beispiel wie Verbraucher bei Wahrnehmung ihrer Rechte demotiviert werden. Denn die Garantieleistung müssen sie letztendlich doch erbringen, auch wenn man einen Rechtsanwalt einschalten muss. War wohl mein erster und letzter Daihatsu. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?:angry:

dierek 18.12.2007 17:40

Wahrscheinlich jeder der ein EU Fahrzeug hat, hierbei ist der Käufer in der Pflicht! Das Wartungs-Serviceheft muss geltendem Recht nach vollständig ausgefüllt sein. Ist dieses nicht gegeben, wird es schwierig mit Garantieleistungen. Ein Nachfragen des Händlers beim Mutterwerk ist hier nichts besonderes sondern völlig normal. Alle nicht pauschal freigegebenen Garantieleistungen müssen immer vom Hauptwerk freigegeben werden, dies ist grundsätzlich bei allen Marke so. Und nicht nur bei Importfahrzeugen sondern grundsätzlich.
Wenn also alles seine Richtigkeit hat, dies hast du ja bei Fahrzeugübernahme sicherlich geprüft/prüfen lassen, dann hast du bei eventuellen Garantieleistungen den vollen Gewährleistungsumfang.

25Plus 18.12.2007 19:11

Das ist bei "einheimischen" Wägen genau das Selbe. Mein Händler hat mich auch darauf aufmerksam gemacht, dass ich die Intervalle während der Garantiezeit genau einhalten muss - und das mache ich auch - weil sich Daihatsu sonst querstellt und Garantieleistungen verweigert. Dann gibt es aber kein Problem.
Ich kenne auch keine Marke, bei der es anders gehandhabt wird.

Mfg Flo

K3-VET 18.12.2007 19:40

Hallo,

ausnahmensweise muss ich Daihatsu Dtl. mal in Schutz nehmen: da wird nicht nach formalen Fehlern gesucht, sondern lediglich geschaut, ob alle Inspektionen gemacht wurden.
Du brauchst dafür auch kein Scheckheft; die Rechnungen von den Inspektionen reichen völlig aus.
Würdest du Autos verkaufen und dann für Fehler gerade stehen müssen (bzw. die Reparatur bezahlen) dann würdest du auch überprüfen, ob der Käufer die Inspektionen gemacht hat. Vllt. würdest du dich auf deine Händler verlassen, DD überprüft das lieber selber. Ist denen ihr gutes Recht. Vllt. auch notwendig, weil die wissen, dass viele Händler (noch) Hinterhofwerkstätten sind, die evtl. käuflich sind.


Bis denne

Daniel

bigmcmurph 18.12.2007 20:39

Da kann ich mich meinen Vorrednern nur anschließen, dass hat jetzt gar nichts mit Daihatsu zu tun, das wirst du genau so bei jedem anderen Hersteller finden.

Wenn ich irgendwas bezahlen sollte, würde ich auch vorher prüfen, ob alles korrekt ist. Oder würdest du einfach jemandem Geld geben, weil er sagt das es ihm zusteht?

Und Daihatsu ist meinen Erfahrungen nach sehr kulant, wenn es um garntie geht, da kenn ich von anderen Herstellern ganz andere Geschichten.

Greetings
Stephan

benrocky 19.12.2007 08:49

Hallo!
Ich hatte bisher auch keine Probleme mit der Garantieabwicklung bei Daihatsu, wenn ich denn überhaupt mal was hatte.
Beim L7 wurde kurz vor Ende der Garantiezeit der vordere linke Scheinwerfer getauscht, weil dort Feuchtigkeit drin war. Beim L251 wurde auch problemlos die Antriebswelle getauscht, wo diese geknackt hatte.

Schöne Grüße
Thomas

horst2 19.12.2007 11:15

Und Daihatsu ist meinen Erfahrungen nach sehr kulant, wenn es um garntie geht, da kenn ich von anderen Herstellern ganz andere Geschichten.

[/QUOTE]

das kann ich auch bestätigen, bei meinem Applause war 2 Tage vor Ablauf der 3Jahresgarantie die Batterie defekt und ich konnte den Wagen nicht starten. Die Werkstatt hat mein Auto aus 30km Entfernung abgeholt und anstandslos die Batterie ersetzt ohne irgendwelche Kosten für mich. Abends hat ein Mechanikerlehrling der im selben Ort wohnt wie ich mir den Wagen wieder vors Haus gestellt. Erstaunt über den tollen Service habe ich ihn dann nach Hause gebracht. Das war der einzige Fall wo ich die Garantie in Anspruch genommen habe bei jetzt fast 10Jahren Dai und 2 Fahrzeugen in dieser Zeit.
Versuche dieses mal z.B. bei Kia, vollmundige Ankündigungen, nix dahinter. Ich könnte mich hier darüber auslassen, tue es aber lieber nicht. Nur soviel Die sehen mich nie wieder.

Und zu EU Fahrzeugen muss ich auch noch was anmerken. Natürlich müssen auch für diese Fahrzeuge Garantieleistungen erbracht werden, keine Frage. Wird ja wohl auch gemacht. Aber die Dai-Werkstatt bekommt Garantieleistungen von DD vergütet aber nicht nach den normalen Stundensätzen so weit ich weis.
Das somit jemand mit einem EU-Fahrzeug eine andere Behandlung erfährt als jemand der sein Fahrzeug oder sogar schon mehrere dort gekauft hat ist doch wohl klar.
Das ist eben der Nachteil wenn du ein EU-Fahrzeug nimmst.

potzblitz 19.12.2007 17:18

Um mal die Voraussetzungen klarzustellen: Der Wagen ist so neu, dass bislang keine Inspektion erfolgt ist. Wenn Daihatsu, wie horst2 behauptet, bei EU-Wagen mit dem Händler anders abrechnet als bei hier gekauften, verstößt das glatt gegen EU-Recht. Im Übrigen: Das ist ja eine merkwürdige Argumentation zu sagen, dass bei anderen Marken die Behandlung von Importwagenkäufern auch nicht besser sei und mit Sicherheit keine Rechtfertigung. Nochmal: Ich finde eine Geschäftspolitik dumm bis kontraproduktiv einem Kunden bei einem formalen Fehler im Garantieheft eine Leistung zu verweigern, die dann doch erbracht werden muss, besonders wenn dieser Fehler leicht zu beheben ist. Juristisch handelt Daihatsu korrekt, aber eine Werbung für die Marke ist das nicht.

horst2 19.12.2007 17:32

Zitat:

Zitat von potzblitz (Beitrag 271864)
Um mal die Voraussetzungen klarzustellen: Der Wagen ist so neu, dass bislang keine Inspektion erfolgt ist. Wenn Daihatsu, wie horst2 behauptet, bei EU-Wagen mit dem Händler anders abrechnet als bei hier gekauften, verstößt das glatt gegen EU-Recht. Im Übrigen: Das ist ja eine merkwürdige Argumentation zu sagen, dass bei anderen Marken die Behandlung von Importwagenkäufern auch nicht besser sei und mit Sicherheit keine Rechtfertigung. Nochmal: Ich finde eine Geschäftspolitik dumm bis kontraproduktiv einem Kunden bei einem formalen Fehler im Garantieheft eine Leistung zu verweigern, die dann doch erbracht werden muss, besonders wenn dieser Fehler leicht zu beheben ist. Juristisch handelt Daihatsu korrekt, aber eine Werbung für die Marke ist das nicht.


ich habe nicht geschrieben das bei EU-Fahrzeugen mit dem Händler anders abgerechnet wird als bei Inlandsfahrzeugen. Ich denke schon das seitens Daihatsu die Behandlung schon gleich ist. Aber es wird wahrscheinlich auch viel vom Händler abhängig sein wie verfahren wird. Grundsätzlich sollte man natürlich auch tunlichst alle Vorgaben für die Garantie tunlichst einhalten. Ich denke das der Händler schon einen großen Einfluss auf Daihatsu hat ob etwas auf Garantie oder Kulanz behoben wird oder nicht. Und in diesem Punkt wird er sich eher stark machen für Kunden die ihr Fahrzeug bei ihm gekauft haben als für jemanden der mit einem EU-Fahrzeug kommt.

bigmcmurph 19.12.2007 18:53

Zitat:

Zitat von potzblitz (Beitrag 271864)
Ich finde eine Geschäftspolitik dumm bis kontraproduktiv einem Kunden bei einem formalen Fehler im Garantieheft eine Leistung zu verweigern, die dann doch erbracht werden muss, besonders wenn dieser Fehler leicht zu beheben ist.

Kannst du mir mal sagen, was genau du unter einem formalen Fehler verstehst?

Greetings
Stephan


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