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Alt 03.10.2004, 16:32   #1
SvenNBG
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Standard Hat jemand von euch schon auf Xenon umgerüstet?

hi,
ich habe mir es übers Wochenende eingebaut und bin jetzt auf ein problem gestoßen.

Also ich habe bei meinem Appi auf der rechten Seite (wenn man vor dem Auto steht) angefangen.Nachdem ich es dann angeschaltet habe funktionierte es problemlos. Als ich dann auf der linken seite es genauso angeschlossen hatte, und angeschaltet habe hat die linke seite kurz aufgeleuchtet und dann waren beide aus.
Jetzt meine frage
Wenn die scheinwerfer getrennt abgesichert sind mit den Sicherungen kann durch den einen doch nicht der andere auch aus gehen?
Jedenfalls habe ich nach vielen überlegungen und erfolglosen versuchen es mal anders ausprobiert.
Ich habe die rechte seite ans Fernlicht angeschlossen und es geht. Jedoch wenn ich es über das Abblendlicht laufen lassen möchte so wie am anfang geht es nicht mehr. Was kann das sein??
Auf der linken seite ist der Brenner (Xenon"birne") kaputt gegangen.
Ich habe jedoch bedenken das wenn ich es erneut anschließe wieder ein Brenner kaputt geht.
Noch was zur info. Ich habe wie es in der Anleitung steht die 15er Sicherung durch eine 20er ersetzt.

Hoffe das mir jemand helfen kann

Danke Sven
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Alt 03.10.2004, 19:31   #2
Mannheimer
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Hallo Sven, ich kann Dir bei Deinem Problem nicht Helfen, aber hab mal ne Frage: Wie denkst Du bekommst Du die eingetragen? Die sind ja mal voll illegal ! Oder haste dir ne Scheinwerferreinigungsanlage einbauen lassen? Und haste ne Betriebserlaubnis für nen Appi?

Wollte das auch mal machen lassen, aber ich hatte keine Chance beim TüV !

Gruss Torsten
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Alt 03.10.2004, 21:56   #3
SvenNBG
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Ich habe vom TÜV ein gutachten das keine Reinigungsanlage sowie automatische Leuchtweitenregulierung vorhanden sein muss (dies ist sowieso erst seit 2000 plicht)
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Alt 04.10.2004, 11:18   #4
mimaba
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trotz dem "Gutachten" ist und bleibt es illegal !

Mag sein, dass die verkauften Teile bauartgenehmigt sind und ein Prüfzeichen haben. Sobald diese Leuchtmittel aber in einen herkömmlichen E4-Scheinwerfer verbaut werden, erlischt die Bauartgenehmigung für den Scheinwerfer und sobald sich daraus eine Gefährdung ergibt (eine Blendung des Gegenverkehrs ist sehr wahrscheinlich) erlischt auch gleich die ABE des Fahrzeugs und (privatrechtlich geregelt) in den meisten Fällen auch der Versicherungsschutz.
Es bleibt nur die möglichkeit z.B. von Hella ein komplettes Set zu verbauen, gibts aber nur weit verbreitete Marken zum Nachrüsten (VW, Opel etc.) Übrigens sind alle Gutachten und ABE's die man mit den beim Kauf der Dinger bekommt (meist über Ebay als Bastelsatz) wertlos. Die Scheinwerfer müssen explizit auf Xenon ausgelegt sein, da die Ausleuchtung völlig unterschiedlich ist.

Zitat:
Illegale Xenon-Nachrüstung ist gefährlich und verboten
Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, Versicherungsschutz wird eingeschränkt - Bis zu 100-fach höhere Blendwerte

Vor dieser Bastelanleitung wird gewarnt: Man kaufe ein Set mit Kabeln, Xenon-Lichtquelle und Vorschaltgerät, entferne die Halogenlampe aus dem Scheinwerfer, säge ein Loch in die Abdeckkappe, stecke die Xenonlampe in den Reflektor, verbinde das elektronische Vorschaltgerät mit dem Bordnetz, und fertig ist der Xenon-Scheinwerfer. Wer so handelt, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer durch extreme Blendung und verhält sich gesetzwidrig: die Betriebserlaubnis seines Fahrzeugs erlischt und der Versicherungsschutz wird eingeschränkt. Legal sind lediglich komplette, typgeprüfte Xenon-Scheinwerfer-Sets inklusive automatischer Leuchtweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigungsanlage.

Darum ist es verboten, aus einem Halogenscheinwerfer einen Xenonscheinwerfer zu machen:
In Europa dürfen nur komplette Xenon-Scheinwerfersysteme nachgerüstet werden. Sie bestehen aus einem Satz typgeprüfter Scheinwerfer (etwa mit dem Kennzeichen E1 auf der Abschlussscheibe), einer automatischen Leuchtweitenregulierung und einer Scheinwerfer-Reinigungsanlage (Vorschrift gemäß ECE-Regelung R48 und § 50 STVO, Absatz 10).

Jeder Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung zusammen mit der Lichtquelle (Halogen oder Xenon), mit der er betrieben wird. Wenn die Lichtquelle gegen eine weder typgeprüfte noch für die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers vorgesehene Lichtquelle ausgetauscht wird, erlischt diese Bauartgenehmigung und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (§19 STVZO, Absatz 2, Satz 2, Nr. 1). Fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes (§ 5, Absatz 1, Nr. 3 KfzPflVV, Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungs-Verordnung). Auch wer solche nicht typgeprüften Beleuchtungsgeräte verkauft, muss mit Schadensersatzansprüchen der Käufer rechnen. Denn mit der Weitergabe dieser Teile übernimmt der Verkäufer nicht nur die Garantie, dass sie zu dem vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen, sondern unter Umständen auch die Risiken des Schadens, und das in unbegrenzter Höhe.

Hohe Blendwerte:Bei Messungen im Lichtlabor haben Hella-Spezialisten festgestellt, dass die aktive Lichtverteilung eines Scheinwerfers, der für Halogenlampen entwickelt wurde und nun illegal mit einer Xenon-Lichtquelle betrieben wird, in keiner Weise mehr den ursprünglich berechneten Werten entspricht. Bei Reflexionssystemen wurden Blendlichtwerte gemessen, die die zulässigen Grenzwerte bis zum 100-fachen überschreiten. Die Scheinwerfer dieser Fahrzeuge haben dann keine Hell-/Dunkel-Grenze mehr und sind auch nicht mehr einstellbar. Die Blendlichtwerte entsprechen denen von Fernscheinwerfern. Dies führt zu einer massiven Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.

Völlig legal ist hingegen die Nachrüstung von Xenon-Scheinwerfern, wie sie Hella als Komplett-Sets (typgeprüfte Doppelscheinwerfer, Leuchtweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigungsanlage) inzwischen für Audi A3, BMW 5er, Ford Focus, Mercedes-Benz E-Klasse, Opel Astra, VW Golf IV sowie für die Nutzfahrzeuge Mercedes-Benz Actros, Scania BR4 und Fiat Ducato (ab Januar 2003) anbietet. Damit lassen sich die Vorteile des hoch leistungsfähigen Xenonlichts optimal nutzen:
mehr als doppelte Lichtleistung im Vergleich zur Halogenlampe;
hellere und breitere Ausleuchtung der Fahrbahn;
dem Tageslicht angenäherte Lichtqualität (Farbtemperatur Halogenlicht 3.200 Kelvin, Xenonlicht 4.300 Kelvin, Tageslicht bei Sonnenschein 5.300 Kelvin); das kommt den Sehgewohnheiten des Menschen entgegen. Der Autofahrer ermüdet nicht so schnell und fährt entspannter.
Gefahren am Fahrbahnrand oder Hindernisse vor dem Fahrzeug werden früher erkannt, Fußgänger und Radfahrer sind besser sichtbar.
Xenonlicht verstärkt die Kontraste und das Farbsehen. Bei schlechter Witterung verbessert sich das räumliche Sehen.
Hier noch ein Link vom KBA:
http://www.kba.de/Stabsstelle/Presse...pm_33_2002.htm
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Alt 04.10.2004, 14:11   #5
Mannheimer
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Genau diesen Bericht meinte ich ! Gabs auszugsweise in der Autobild vor einiger Zeit !

Daher habe ich diesen Umbau auch nicht gemacht ! Das bringt nix !
Vorallem fällst Du der Polizei sofort auf, die Wissen das ein alter Appi keine Xenon hat !

Aber es ist Dein Risiko

Gruss Torsten
P.S. Lass Dich net erwischen ;-)
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Alt 04.10.2004, 14:26   #6
Racemove
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Alternativ
bietet Hella universelle Xenon Leuchteinheiten an
mit dennen man einen Scheinwerfer aufbauen kann.
-Sprich den originalen SW aufsägen
-Die Module+Höhenverstellung befestigen
-Aus GFK eine Abdeckung basteln
-Fertig

Die Xenonmodule kosten 450 Euro
...pro Stück
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Alt 04.10.2004, 15:54   #7
SvenNBG
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ich stell heute abend mal das gutachten ins Netz, ihr werdet sehen. Ich kenne persönlich leute die es eingetragen bekommen haben

das mit LWR und Reinigungs.... ist erst seit 2000 plicht

natürlich spricht Autobild etc. von gefährlich etc. aber das ist schwachsinn, denn jedes Xenonlicht hat eine höhere Blendwirkung allein schon deshalb weil es Xenongas ist und kein Halogen.
Hella und anderen Herstellern entgeht zudem das riesen Geschäft mit diesen Artikeln.
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Alt 07.10.2004, 08:33   #8
Racemove
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ja sicher wenn du den richtigen tüvprüfer an der hand hast trägt der dir alles ein.
dennoch! es ist def. nicht legal. auch nicht am kabel1 tuning golf
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Alt 06.11.2004, 22:46   #9
voegi
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Also ich hab ja bei meinem Fahrrad Bi-Xenon und hatte noch nie Probleme mit der Polizei... klar haben sie nicht die Leuchtkraft von den Xenon-Scheinwerfern die bei Autos vorhanden sind, aber auf 115Lux / 900Lumen auf eine Distanz von 8 Metern... Das entspricht einem 65 Watt HP Halogenbrenner...

Das ganze an der Sache ist... nicht zugelassen auf den Strassen ggg

mfg
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