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Die Cuore Serie (L55, L60, L80, L201, L501, L701, L251, L276) |
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#1 |
Benutzer
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Ort: Lügde
Alter: 60
Beiträge: 55
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Hallo. Ich möchte meine Front verändern. Und zwar möchte ich diese Strebe am Kühlergrill entfernen und dahinter ein Racinggitter einbauen. Soweit kein Problem für mich.
Jetzt ist meine Frage, ob ich das ganze dann beim TÜV eintragen muss, und ob die das dann auch abnehmen würden. Hier mal ein Bild, wie ich mir das vorstelle: (Ist mit Paint bearbeitet.Nicht so toll) |
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#2 |
Admin
![]() Registriert seit: 09.04.2004
Ort: Wittlich
Alter: 39
Beiträge: 6.201
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Also bei mir dieht das in etgwa so aus wie bei dir (allerdings mit der Facelift-
Stoßstange) und beim TÜV war ich damit nicht. Greetings Stephan
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"Ich hab es geschafft in meiner 18m² Wohnung einen Weinkeller einzurichten." Daihatsu: Überraschend. Überzeugend. Anders. "in forum ire mihi gaudio est"
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#3 |
Benutzer
![]() Registriert seit: 09.01.2010
Ort: Lügde
Alter: 60
Beiträge: 55
Themenstarter
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Ich möchte ja nicht die Facelift Front haben. Wenn ich meine Ändere, dann ist es ja schon fast eine. Nur für mich günstiger, da ich schon Material habe. Fehlt nur noch ein Racinggitter.
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#4 |
Admin
![]() Registriert seit: 09.04.2004
Ort: Wittlich
Alter: 39
Beiträge: 6.201
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Hat ja auch keiner behauptet, dass du die Faceliftstoßstange haben willst.
Ich glaube du hast meine Aussage missverstanden. Ich habe in meiner Stoßstange ein Racinggitter eingebaut und war damit nicht zum TÜV. Die Information mit der Faceliftstoßstange war zusätzlich, aber für die eigentliche Aussage ohne Belang. Greetings Stephan
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#5 |
Admin
![]() Registriert seit: 06.01.2003
Ort: Irgendwo im Winkel
Alter: 55
Beiträge: 7.359
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Solange es nur das Racinggitter ist, und keine scharfen Kanten vorhanden sind, (Fussgängerschutz) brauchste das, nach meinem Wissensstand, nicht eintragen zu lassen.
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#6 |
Benutzer
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Ort: Daheim
Beiträge: 169
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Also das ist keine gravierende Veränderung der Karosserieanbauteile. Du veränderst die Maße der Stoßstange ja auch nicht(machst sie z.B. breiter, tiefer oder länger). Es könnte ja auch eine kostengünstige Reparatur nach einem kleinen Unfall sein ;-) so als Ausrede. Von da her ist keine Eintragung nötig. Sollte nur vernünftig gemacht sein und nix scharfes ab stehen wie DIEREK schon sagte, denn sonst stellen die sich gerne an beim Tüv. Bei vernünftiger Arbeit nicht.
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