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Alt 13.10.2008, 20:24   #1
Gudi
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Registriert seit: 13.10.2008
Beiträge: 16
Standard Kauf eines Cuore bei einem Vertragshändler u. Barzahlung

Guten Abend liebe Daihatsu-Freunde,

ich möchte mir am Mittwoch einen neuen Cuore kaufen und diesen bar zahlen. Da der Händler einige Kilometer entfernt ist, möchte ich das Auto bar zahlen und gleich mitnehmen. Dies ist soweit für den Händler auch kein Problem (er würde mir das Auto sogar auf Rechnung mitgeben), allerdings würde mir der Kfz-Brief erst 1-2 Tage später von der Daihatsu Deutschland-Vertretung per Einschreiben zugeschickt werden, da alle seine Briefe dort verwahrt würden.
Er gibt dann wohl eine Bezahltmeldung an die Zentrale und der Brief wird von da verschickt.
Ich habe ein etwas ungutes Gefühl dabei, denn im Extremfall hätte ich zwar ein Auto, jedoch keinen Brief dazu. Ist diese Verfahrensweise bei Daihatsu so üblich? Habt ihr Erfahrungswerte? Kann man sich darauf einlassen?
Auf Nachfrage per PN teile ich euch auch gerne den Namen des Händlers mit. Nach meinen Recherchen gibt es den Händler jedoch schon mindestens 3 Jahre und ich habe nichts negatives finden können. Es waren sogar nur positive Erfahrungen zu finden.

Ich freue mich auf Eure Antworten.

LG
Florian
Gudi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2008, 20:36   #2
bluedog
24/7 Poster
 
Registriert seit: 05.12.2006
Ort: Menznau LU/CH
Alter: 44
Beiträge: 6.930
Standard

Schau einfach, dass Du hieb- und stichfest nachweisen kannst, dass der Wagen Dir gehört. Also, dass Du den gekauft und gezahlt hast, und sieh zu, dass das Ding mit dem Fahrzeugbrief, und von wem und wie Du den bekommst im Vertrag drin festgehalten ist. Dann hast Du was in der Hand. Der Fahrzeugbrief weist nicht das Eigentum nach. Der ist nur für die Zulassung...

Ob das beschriebene Vorgehen üblich ist, weiss ich nicht. Ich jedenfalls würde drauf bestehen, den Wagen abzuholen oder geliefert zu bekommen, wenns geht schon zugelassen, mit allen Papieren, oder dann aber mit allen Papieren, ausser dem Versicherungsnachweis, die man zur Zulassung braucht.

Wenn nicht, würd ich mir die Möglichkeit des Vertragsrücktritts vorbehalten, falls irgend was schiefläuft. Schau einfach, dass Du auf der Sicheren Seite bist, auch was Beweise angeht.

Eine andere Möglichkeit ist, das ganze über eine Banküberweisung abzuwickeln. Ist genauso gut wie Bargeld, aber Du könnst es im Bedarfsfall kurzfristig zurückbuchen lassen. Die Frage ist, was der Händler dazu sagt.
__________________
Cuore L251 Bj 7/2003, Automatik: Ausrangiert, leider!

Citroen C1 Automatik BJ 2011:

Mofa: Dreirad auf Basis eines Amsler-Pony, Verbrauch Zweitaktgemisch: <3.5l/100km.

Das grosse Artensterben auf dieser Welt wird den Menschen erst bewusst werden, wenn schliesslich auch der Tiger im Tank ausstirbt.
bluedog ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2008, 21:07   #3
chilliwilli
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Benutzerbild von chilliwilli
 
Registriert seit: 13.04.2007
Ort: Berlin-Reinickendorf
Alter: 67
Beiträge: 1.292
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Ich bin genau der gleichen Meinung wie bluedog. Den Wagen kannst du ohne
Fahrzeugschein doch sowieso nicht fahren, und den bekommst du erst, wenn
das Fahrzeug zugelassen ist. Zur Zulassung bedarf es aber des Briefes.
Bezahlt wird bei Abholung, wie immer!
Gruß chilliwilli
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Alt 13.10.2008, 21:55   #4
Kokomiko
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Beiträge: n/a
Standard

Soll der Händler doch sich gefälligst die Papiere besorgen. Wenn Du nicht zahlst, gibt es halt weder Auto noch Papiere.
Ich kenne es eigentlich so, dass der Händler einen von der Bank bestätigten Scheck nimmt und PKW sowie Papiere aushändigt. Bei Barzahlung sollte es noch weniger Probleme geben. Ich habe da den bösen Verdacht, dass Du geleimt werden könntest. Du zahlst und hast keinen Beweise über Dein Eigentum
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Alt 13.10.2008, 22:57   #5
markusk
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Beiträge: 2.287
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Ich verstehe das eher als Entgegenkommen des Händlers: er gibt Gudi das Auto mit seiner Zulassung mit und er kann es solange fahren, bis er es ummeldet, also frühestens, wenn der Brief da ist.
Ist doch OK. Vorausgesetzt, man macht einen vernünftigen Vertrag, wo alles drin steht. Am besten, du holst das Auto mit einem nicht-verwandten Zeugen ab und sprichts die Regelung vor ihm nochmal an. Wenn du ganz sicher gehen magst, bittest du den Zeugen auf der Heimfahrt ein Gedächtnisprotokoll niederzuschreiben. Aber das scheint mir schon fast übertrieben.

Allerdings habe ich bisher immer nur den Verkauf Zug um Zug gemacht.
Nach einer Anzahlung hat der Händler den Brief besorgt und bei der Übergabe ist dann Geld gegen Wagen, Schlüssel, Papiere... ausgetauscht worden.
__________________
aktuell:
Berlingo III HDI 90 ETG6 | Opel Corsa E | Honda NC 700 X | Honda CB 750 C | Kawasaki Zephyr 750 D1 | Suzuki GSX 1100 G
ehem.:
Xsara Picasso 1.6 HDI FAP | Sirion II 1,3 Facelift | Sirion I 1.0 Top | Mazda 323 BF | 2CV6 | Yamaha FZR 600 3HE | Honda CB 750 C | BMW R45 | Kreidler Mustang 80 | Solo Mofa

Geändert von markusk (13.10.2008 um 22:59 Uhr)
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Alt 14.10.2008, 07:13   #6
Gudi
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.10.2008
Beiträge: 16
Themenstarter
Standard Danke!

Guten Morgen,

vielen dank für Eure zahlreichen Antworten und Kommentare.
Ich habe gestern nochmal bei Daihatsu Deutschland angerufen und mir bestätigen lassen, dass es sich wohl um eine korrekte Vorgehensweise handelt.
Einige Händler verwahren die Briefe zu den Neufahrzeugen auf Ihrem Hof bei Daihatsu Deutschland. Ich nehme an, dass diese Autos von denen vorfinanziert werden und im Rahmen einer Sicherungsübereignung der Brief als Sicherheit bis zur vollständigen Bezahlung dient. Ähnlich gibt es dies ja auch bei den Hausbanken der Händler.
Die Idee mit der Überweisung finde ich grundsätzlich ganz gut, da mir der Händler ja auch Zahlung auf Rechnung angeboten hat. Allerdings hat man auch hierbei das gleiche Problem, da eine Überweisung nur solange zurückgebucht werden kann, wie sie dem Empfängerkonto noch nicht gutgeschrieben wurde. Rückbuchen wegen Widerspruch funktioniert nur bei einer Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren.
Ich muss mir das alles noch einmal in Ruhe durch den Kopf gehen lassen...

Gruß
Florian
Gudi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.10.2008, 07:47   #7
Kokomiko
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Beiträge: n/a
Standard

Wenn Du das Bargeld aus der Hand gibst, hast Du gar keine Handhabe, das Geld wieder zu bekommen, warum also nicht überweisen ?
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Alt 14.10.2008, 09:17   #8
Materianus
Gast
 
Beiträge: n/a
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Hallo,

aus Gudis Beitrag ist nicht zu entnehmen warum er so Knall auf Fall am Mittwoch haben will. Wenn wir mal vom Normalfall eines Autokaufes ausgehen, vergehen in der Regel einige Tage zwischen Vertragunterzeichnung und Auslieferung aus verschiedenen Gründen. Da wären Fahrzeugbriefbeschaffung zum Einem, Ablieferungsinspektion zum Anderen oder gar Einbau von Zubehör.

Es ist richtig, dass viele Händler ihre Neufahrzeuge finanzieren. Dies ist aber nur bedingt richtig. Denn die Fahrzeuge kosten den Händler erst ab dem siebten Monat Geld, bis dann zahlt er kein Geld. Der Hersteller stellt ihm die Fahrzeuge in der Regel für 180 Tage zins- und spesenfrei auf den Hof. Einziger Wermutstropfen dabei der Hersteller hat die Fahrzeugpapiere, welche zum Zulassen nötigt sind treuhänderisch in Verwaltung.

Ich muss auch Bluedog widersprechen, der altbekannte "Fahrzeugbrief" ist schon ein Papier was die Eigentumsverhältnisse nachweisst. Wozu wird sonst der Name des Eigentümers eingetragen. Nur im beschriebenen Fall hat er diesen Nachweiss so nicht. Deshalb ist es das Beste wie schon beschreiben, eine komplette Rechnung mit den kompletten Fahrzeugdaten wie Fahrgestell-, Motor- und Farbnummer. Zusätzlicher Vermerk, das die Fahrzeugdokumente zugeschickt werden.

Zur Bezahlung: Ein bankbestätiger Scheck ist die beste Alternative das Bargeld.


Greetings

Edgar
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Alt 14.10.2008, 09:27   #9
markusk
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Registriert seit: 19.01.2006
Ort: Neu-Ulm
Alter: 56
Beiträge: 2.287
Standard

Aber eigentlich sollte man ein Aute sowieso nur bei einem vertrauenserweckenden Händler kaufen. Gundi spricht ja hier von einem Vertragshändler, nicht von einem "Kaufe alle Autos"-Händler.
Ich persönlich hätte da kein Bedenken, wenn ein vernünftiger Kaufvertrag ausgestellt wird.
Ein gewisses Risiko ist trotzdem vorhanden, wenn der Händler nach dem Empfang des Geldes und vor Übergabe des Briefes Konkurs anmeldet. Aber das umgehst du mit einer Überweisung auch nicht (s. HRE und Lehmann Brothers).
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markusk ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.10.2008, 09:33   #10
Materianus
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Zitat:
Zitat von markusk Beitrag anzeigen
Aber eigentlich sollte man ein Aute sowieso nur bei einem vertrauenserweckenden Händler kaufen. Gundi spricht ja hier von einem Vertragshändler, nicht von einem "Kaufe alle Autos"-Händler.
Ich persönlich hätte da kein Bedenken, wenn ein vernünftiger Kaufvertrag ausgestellt wird.
Ein gewisses Risiko ist trotzdem vorhanden, wenn der Händler nach dem Empfang des Geldes und vor Übergabe des Briefes Konkurs anmeldet. Aber das umgehst du mit einer Überweisung auch nicht (s. HRE und Lehmann Brothers).

Da magst du Recht haben. Aber wer weisst in der heutigen Zeit welcher Autohändler ist finanzstark und solvent, das man ein solches Geschäft machen kann. Auch das Aussehen des Geschäftes schützt nicht davor, solche Pleiten kommen meist über Nacht.

Greetings

Edgar
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