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#1 |
Erfahrener Benutzer
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Beiträge: 512
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Ich hoffe es gibt dieses Thema nicht irgendwo, wusste nicht recht wie ich in der Suche danach suchen soll.
Darf man im Cuore L251, der ja nur ein 4 Sitzer ist, zu fünft fahren? Mein Cousin meinte, dadurch, dass für den 5-ten Platz hinten ja kein Gurt vorhanden ist würde auch die Gurtpflicht auf diem Platz nicht gelten und man dürfe auch zu 5 fahren. Die Angabe im Fahrzeugschein sei wohl nur so ne Art "Empfehlung". Weiß da jemand was definitives(am besten Polizist oder Anwalt oder so) oder kann mir nen entsprechenden Link zu ner verbindlichen Aussage geben? |
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#2 |
Ehrenuser
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Beiträge: 2.395
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da er nur als 4 sitzer zu gelassen ist würde ich es nicht reskieren mit 5 zu fahren das kann böse und teuer werden für den fahrer. weil da für sind die gurte ja im auto und den schwachsinn das dann die gurt pflicht nicht gilt ist blödsinn da du einen 4 sitzer hast also auch nur 4 personen fahren dürfen.
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#3 |
Gast
Beiträge: n/a
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#4 |
Vielposter
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Nein, du darfst nicht zu fünft fahren, denn das Auto ist auch nur als Viersitzer eingetragen(Fahrzeugschein).
Desweiteren befindet sich, wie du schon bemerkt hast kein Gurt. Es muss ein Beckengurt oder Dreipunktgurt vorhanden sein, sonst ist diese Sache doch lebensgefährlich, wenn du mal scharf bremsen musst. Zusammenfassung: -->du darfst nicht zu fünft fahren, wenn dich die Polizei erwischt, zahlst du Strafe.
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Daihatsu Cuore "Chili" in Schwarzperleffekt! 4 Lautsprecher, ZV-per-Funk, Marderschreck, Aerotwin, Fächerdüsen für die Frontscheibenwaschanlage, Innen/Außentemperatur und Sitzbezüge.............. |
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#5 |
Erfahrener Benutzer
![]() Registriert seit: 06.02.2007
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Beiträge: 512
Themenstarter
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Erst mal danke für die Antworten.
So rein von der Logik her würd ich euch ja recht geben, aber das sind doch jetzt auch alles nur Vermutungen. Ich würde das schon gerne definitv wissen. Das mit der Gurtpflicht ist ja so ne Sache. Wie ists denn bei nem Oldtimer? Da gibts auch keine Gurtpflicht, weil eben kien Gurte da sind und genau so könnte es ja dann auch bei nem 4sitzer sein. |
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#6 |
Vielposter
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Ort: Immenstadt i. Allgäu
Beiträge: 2.988
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Wie war das noch... neee ich erfinde es neu "Oh Herr, sei gepriesen und taufe die.. die es so dringend benötigen mit dem Nektar der Logik und der Gabe zu denken, AMÄN"
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Liebe Grüße Caro Geändert von Caromaniac (02.04.2007 um 11:07 Uhr) |
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#7 | |
Vielposter
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![]() Zitat:
Bei Oldtimern gibt es soviel ich weiß,entweder ne Ausnahmegenehmigung oder man muß nachrüsten...
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Liebe Grüße Caro |
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#8 |
Ehrenuser
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nein bei oldheimer ist es so das es zum zeitpunkt der herstellung noch keine gurt pflicht gab und diese jetzt bei den fahrzeugen auch nicht gilt es ist dir über lassen in deinem oldie gurte nach zu rüsten.
aber so wie oben geschrieben du hast einen 4 sitzer in deinen papieren stehen und wenn sie dich mit 5 mann erwischen gibt es eine strafe . und das ist gesetzt. |
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#9 | |
Erfahrener Benutzer
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Ort: Heppenheim
Beiträge: 512
Themenstarter
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@caromaniac:
Sag mal gehts noch?????? Hör bitte schön auf mit solchen Beleidigungen, oder ist sowas Usus hier im Forum??? Bring ne vernünftige Antwort oder lass es belieben! @all: Hab eben noch das hier in nem anderen Forum gefunden: Zitat:
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#10 |
Ehrenuser
![]() Registriert seit: 17.01.2004
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das war nicht böse von caro gemeint
deine antwort steht doch auch drin "Gesamtgewicht und den Sicherheitsanforderungen der §§ 21 und 23 StVO." und die gurte sind nun mal sicherheitsanfoderungen. |
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