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Die YRV Serie (M200, M201, M201 GTti, M211) |
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#1 |
Vielposter
![]() Registriert seit: 22.10.2005
Ort: 42499 Hückeswagen
Alter: 42
Beiträge: 1.946
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Trullala und Hallo,
da ich ja immer für kranke sachen zu haben bin (Zitat Caro), hab ich mal ein paar fragen was Neblis und Zusatzscheinwerfer angeht: wieviele Nebelscheinwerfer und/oder Zusatzscheinwerfer darf ich ans auto bauen? Wie müßen die geschaltet werden (Tüv)? Was müßen die für Zulassungen haben? Wo darf ich die in meiner Front einbauen? Dürfen diese Scheinwerfer elektrisch wegklappbar sein, was ist dabei speziell zu beachten? Einfach jedes Problem wo mir der Tüv einen strich durch die Rechnung machen könnte. Wie sieht es aus muß sowas eingetragen/abgenommen werden oder E-Nummer und dranschrauben? Ich möchte Scheinwerfer primär für dunkle Landstraßen und Feldwege haben. wie unterscheiden sich Neblis von Zusatzscheinwerfern? Was muß bei der Montage beachtet werden? Viele Fragen und hoffentlich ein paar antworten ![]() Schon mal vielen Dank Jan
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Endlich wieder ÜRF fahren--> Mein Neuer: Gelber Turbo ÜRF mit Handschaltung und Panoramadach :). |
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#2 |
Vielposter
![]() Registriert seit: 15.11.2003
Ort: 14822 Brück
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Beiträge: 4.368
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Hallo,
zum Unterschied zw. Nebel- und Zusatzscheinwerfern: Nebelscheinwerfer leuchten nach links und rechts und zeigen dir die Straßenbegrenzung. Zusatzscheinwerfer sollten die gleichen Lichtkegel wie die normalen Scheinwerfer haben. (links weniger, rechts mehr weit (welch Deutsch)) Nebelscheinwerfer müssen zum Standlicht, bzw. zum Abblendlicht geschaltet sein - je nachdem, wie weit innen sie stehen. Die genauen Maße weiß ich nicht, werde mal im Netz schauen - oder wer anders weiß es. Bis denne Daniel
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http://pampersbomber.bplaced.net bisher: 2x YRV GTti, L501, L701 AT, aktuell: L7 AT, Fiat Ulysse 2,0 LPG, Citroen Xantia Turbo Activa LPG, Citroen Xsara Break HDI90, Subaru Forester 2,5 XT, Kawasaki ZZR1400 Wer eine Hohlraumkonservierung haben will, kann sich gerne bei mir melden. |
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#3 |
Vielposter
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Ort: Ehningen
Alter: 48
Beiträge: 2.494
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@Danel:
Mit Abblendlicht und Standlicht düfen es maximal 30 cm von der Fahrzeugaußenkante sein, nur mit Abblendlicht ist es egal. (Weiß jetzt aber nicht, ob es einen mindestabstand zwischen den Scheinwerfern geben muß) Gruß MArtin |
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#4 |
Vielposter
![]() Registriert seit: 15.10.2003
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Beiträge: 2.494
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So, hab auch etwas gestöbert:
http://www.tuev-sued.de/uploads/imag...0730/1_104.pdf es sind sogar 40cm ab denen erst das Abblendlicht mitleuchten muß... Die 25cm zum Boden sind Europanorm, in den deutschen Bestimmungen ist nichts zu der Anbauhöhe vermerkt. Ich habe meine auch eingetragen bekommen, die liegen bestimmt tiefer als 25cm (ich glaube es sind 16cm *ggg*) Zitat TÜV-Prüfer: "Wir sind ja schließlich in Deutschland, also prüfen wir auch nach deutschem Recht!" *ggg* Gruß MArtin |
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#5 |
Benutzer
![]() Registriert seit: 18.11.2005
Alter: 43
Beiträge: 400
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Ich weiß leider nicht mehr wo, aber ich hab mal gelesen, dass du an Scheinwerfern so ziemlich alles eingetragen bekommst. Der Haken an der Sache ist: Unter Umständen kriegst du die Auflage, dass sie nicht im Straßenverkehr eingeschaltet werden dürfen (gilt z.B. für schwenkbare Such-Scheinwerfer oder Arbeits-Beleuchtung, wie sie in der Forstwirtschaft gerne verwendet werden).
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killed by FTG. R.I.P. |
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