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Allgemein Allgemeines zu den Themen Tuning, Technik und Fahrzeuge |
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#1 |
Vielposter
![]() Registriert seit: 15.11.2003
Ort: 14822 Brück
Alter: 45
Beiträge: 4.368
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Hallo,
im Forum ging öfter mal das Gerücht herum, dass die Polizei jemanden zum TÜV schicken dürfte und angebaute und eingetragene Teile austragen lassen kann. Das ist Quatsch. Was einmal eingetragen ist, bleibt eingetragen. (Bei Gesetzesänderung könnte es anders sein) Die Polizei schaut bei einer Kontrolle nur, ob alles eingetragen ist. Wenn ja, dann gut. Wenn nicht, dann .... Der TÜV-Prüfer unterschreibt mit seinem Namen und seiner Nummer. Er ist dafür verantwortlich. Sollte sich ein Unfall ereignen, weil er einen Fehler gemacht hat, hat der Prüfer die Konsequenzen zu tragen. Meine Informationen habe ich von einem Bekannten, der Polizist ist und es wissen sollte, weil er jeden Tag mit solchem Zeug zu tun hat. Bis denne Daniel
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http://pampersbomber.bplaced.net bisher: 2x YRV GTti, L501, L701 AT, aktuell: L7 AT, Fiat Ulysse 2,0 LPG, Citroen Xantia Turbo Activa LPG, Citroen Xsara Break HDI90, Subaru Forester 2,5 XT, Kawasaki ZZR1400 Wer eine Hohlraumkonservierung haben will, kann sich gerne bei mir melden. |
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#2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Danke für diese Info =) Endlich weiss jemand bescheid..
chris |
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#3 |
Benutzer
![]() Registriert seit: 26.01.2004
Alter: 40
Beiträge: 110
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Hi,
also ich bin mir zu 99% sicher, dass die Polizei dich, wenn sie eine Eintragung anzweifelt zum TÜV schicken kann!!! Das habe ich schon mehrfach gelesen und auch von gehört! Deswegen sind die Leute mit ihren Alu-Heckspoilern ja zu unzufrieden :) Nun ja, aber Klasse0815 soll sich hier doch mal zu äußern. Er weiß es sicherlich 100%ig genau. Grüße, Nesti |
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#4 |
Gast
Beiträge: n/a
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Also sowas kommt dann bestimmt auch nur in extremen Fällen vor, denke ich. Nur weil jemand einen lauteren Topf oder so hat, wird er nich gleich wieder hingeschickt. Das müssten dann schon gravierende Sachen sein, die den Strassenverker und die Teilnehmer erheblich gefährden könnten.
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#5 |
Vielposter
![]() Registriert seit: 25.12.2002
Ort: Lampertheim
Alter: 46
Beiträge: 2.523
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die aluflügel wurden ja durch eine gesetztesänderung auch im nachhinein verboten. anders sieht es aus wenn zum bsp. rammbügel verboten werden. die schon montierten haben bestandsschutz.
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Aktuell: Fiat Panda 100 HP Kia Opirus Corvette C5 Ex: Daihatsu Move L6-7*14" Revo ML,Turbohaube,H&R,Importrückleuchten+Frontblinker. ![]() |
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#6 |
Benutzer
![]() Registriert seit: 26.01.2004
Alter: 40
Beiträge: 110
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Ich meinte auch eigentlich eher die krasseren Sachen.
Dass die Polizei einen Wagen wegen eines zu lauten Endschalldämpfers nicht immer zum TÜV schickt, ist klar (aber auch davon hab ich schon gehört). Anders siehts wohl bei Extremumbauten aus, wie z.B. Spoilerkits o.ä. oder auch Selbstmördertüren. Ich gehe stark davon aus, dass die Polizei damit nicht so einverstanden sein und dich zum TÜV schicken wird. |
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#7 |
Erfahrener Benutzer
![]() Registriert seit: 29.08.2004
Ort: Bärlin
Alter: 44
Beiträge: 589
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oder wenn du raustehende Messer an deine Radnaben montierst... :-D
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#8 |
Benutzer
![]() Registriert seit: 16.10.2003
Ort: Ansbach
Alter: 52
Beiträge: 307
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Das mit TÜV und Polizei ist teilweise eine komische Sache. Ein Freund hat sich an seinem Motorrad einen anderen Endschalldämpfer montieren lassen. Dieser hatte auch eine ABE und er hat ihn beim TÜV eintragen lassen. Soweit so gut. Aber bei der Abmahme sagte der Prüfer schon zu ihm das der Dämpfer sehr laut sei und er bei einer Kontrolle der Polizei Ärger bekommen könnte. Einerseitz ist der Dämper also eingetragen, aber andererseitz schützt das vor Strafe nicht obwohl eine ABE dabei war. Irgendwie paradox.
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#9 |
Vielposter
![]() Registriert seit: 10.08.2004
Ort: Berlin/Mississippi
Beiträge: 2.042
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K3-VET hat schon recht bei dem was er sagt - man muss es aber genau lesen :wink:
wenn etwas eingetragen ist und auch nicht nachträglich verboten worden ist (aluspoiler sind wie messer an den radnaben) oder gar unrechtmäßig eingetragen worden ist -> bleibt das auch so da kann ein polizist nix machen, will er aber auch nicht die polizei kontrolliert...merkt das eine veränderung am fahrzeug vorgenommen wurde, die das fahrverhalten beinflusst o.ä. und eingetragen werden müsste/könnte, aber nicht eingetragen ist ---> dann gibts stress, schließlich gibts zu den relevanten teilen ABE´s zu pflichtmäßigen mitführen ist da was im busch und das ist auch zu 95% der fälle gerechtfertigt, dann gibts nen mängelschein und ab zum Tüv/Dekra die schauen sich das an, hat man ABE´s/Abnahmen dann endlich mit, gibts den stempel gehts um eine technische sache bei der sich der polizist unsicher ist (alugitter in den stoßstangen) wird auch öfters zum tüv geschickt ![]() wo ich mir jetzt unsicher bin: wenn der spoiler der in den papieren steht nicht mehr dran ist..... ![]() @ingo teile mit ABE´s brauch man nicht in den fahrzeugscheín eintragen lassen, auch nicht vorführen beim tüv wer sowas macht ist meist zu faul zum mitführen :wink: anders siehts aus wenn das fz nicht original ist und sich tuningteile gegenseitig beeinflussen (tieferlegung und schwellerverbreiterungen), auch wenn beider teile eine abe haben muss eine abnahme erfolgen -> ganz wichtig! wenn dein kumpel die gesetzlichen geräuschwerte einhält kriegt er keinen ärger, höchstens die hier im thread besprochenen rennereien zum tüv usw., kann er dann belegen das ihn keine schuld trifft sollte er den spieß umdrehen ![]() es kann natürlich auch sein das das gutachten zum auspuff falsch ist (db-werte zu niedrig angegeben), dann hat er pech.... gruß klasse
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no wind, no waves, no girls, no future |
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#10 |
Benutzer
![]() Registriert seit: 26.01.2004
Alter: 40
Beiträge: 110
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Ja ok, da hast du Recht Klasse.
So im Nachhinein und mit deiner Anmerkung stimmt es, was K3-VET sagte (also sorry). Wenn alles mit rechten Dingen zu geht und die Eintragung legal war, kann dir die Polizei nix. Das stimmt natürlich! Aber ich wollte mit meiner Anmerkung auch eher auf die illegalen Eintragungen hinaus (hört man ja immer wieder von *g*). Da bist du halt auch nicht vor der Polizei sicher. |
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